Zählt der Keller zur Wohnfläche, wenn ich ihn als Lagerraum nutze?
Ich habe ein Nebengewerbe gegründet und möchte einen Kellerraum in meinem Wohnhaus als Lager für mein Nebengewerbe nutzen. Der Raum ist nicht ausgebaut, ist halt ein unbeheizter Kellerraum, für die Waren im Lager ist das auch nicht nötig.
Kann ich den Raum dann steuerlich geltend machen und dann zur Gesamtwohnfläche dazurechnen?
3 Antworten
Siehe Mietvertrag.
Bin Eigentümer.
Baurechtlich gesehen sollte es Dir als Eigentümer freigestellt sein, ob der Privatkeller nun dem Gewerbe zugeschlagen wird. Wichtig wären aber noch die Gegebenheiten wie Brandschutzauflagen, usw. bzgl. u.a. Deiner Versicherung.
Steuerrechtlich ist es eher eine Frage an Deinen Steuerberater, da die Info von Dir extrem allgemein gehalten ist.
- Ist der Keller für die Lagerung des Materials geeignet (Brandlast)
- hat das Lager einen getrennten Zugang - ist also der Raum "selbstständig" (als ob er in einem anderen Gebäude liegen würde)
wie geschrieben: ich sehe es als möglich an, solange die baulichen Themen passen. Allerdings bin ich kein Steuerberater sondern Baumanager.
Danke dir, beides ist gegeben.
Nein, der Keller ist kein Wohnraum. Wie willst Du Wohnraum für dein Gewerbe steuerlich geltend machen? Einzig und allein ein Arbeitszimmer ist möglich. Ein Lagerraum auch, aber da er dir gehört, und Du keine Kosten für die Nutzung hast, wird dir das Finanzamt da nicht viel anerkennen. Frage am besten deinen Steuerberater.
Habe ich keine Kosten für die Nutzung eines Kellerraumes? Müll oder Grundsteuer?
So läuft das leider nicht sonst könnte ja jeder Eigenheimbesitzer die Grundbesitzabgaben absetzen.
Wäre ein Raum z.B. als Arbeitszimmer eingerichtet und Teil einer von Dir "gemieteten" Wohnung und würde es auch als solches vom Finanzamt anerkannt könntest du wenn das Zimmer z.B. 10% der Wohnfläche ausmacht auch 10% der abzugsfähigen Nebenkosten von der Steuer auf die durch das mit dem Arbeitszimmer im Zusammenhang stehenden erarbeiten Gewinne absetzen.
Welche Infos fehlen denn zur Beantwortung der Frage?