YouTube: Meine Stimme zu hören -> Persönlichkeitsrecht?

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Ja Du kannst Anzeige erstatten

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Haeschenpfote 
Beitragsersteller
 04.11.2014, 16:01

Aber wie soll ich gegen einen "YouTube-User" Anzeige erstatten? Kann man den überhaupt ausfindig machen? Sollte ich ihm vllt mit einer Strafanzeige drohen?

ZuumZuum  04.11.2014, 16:05
@Haeschenpfote

Nein nicht drohen einfach machen, sonst entfernt er das Video und das ist ein Beweisstück. Und niemand ist anonym im Internet, jeder kann ausfindig gemacht werden. Das mußt nicht Du machen sondern das übernehmen die Ermittlungsbehörden, für verschiedene Daten wie IP des Nutzers usw. benötigt man eine richterliche Anordnung zur Herausgabe an den Provider und youtube. Esi helfen auch Angaben wo und wann z.b. das Video entstanden sein kann, die Örtlichkeit usw...

Haeschenpfote 
Beitragsersteller
 04.11.2014, 16:09
@ZuumZuum

Es ist ja nicht so, dass ich nicht weiß, wo das Video entstanden worden ist... Vllt hast du mich etwas missverstanden :) Jemand hat beim Streamen von nem Gamer, wo ich mit im Teamspeak ware, das Gespräch über den Stream aufgenommen. Das ist ja das Problem :/

Danke übrigens für deine Antworten.

Haeschenpfote 
Beitragsersteller
 04.11.2014, 16:17
@ZuumZuum

Meinst du?

Du hast recht, das niemand etwas von dir hochladen darf, wenn du keine Zustimmung gegeben hast. Ich würde dir raten, einen Anwalt aufzusuchen, der dir dann die weiteren Schritte genau sagen kann.