YouTube: Meine Stimme zu hören -> Persönlichkeitsrecht?
Hallo, ihr Lieben,... normalerweise würde ich wegen sowas keine "Frage" stellen, jedoch stört es mich sehr, dass es Videos von mir auf YouTube gibt, die irgendein Idiot dort reingestellt hat. Ich werde auf dem Video bloß gestellt und teilweise auch beleidigt.
Ist es möglich, gegen den User eine Anzeige zu erstatten, bzw. das Video löschen zu lassen? Eigentlich verstößt der User doch gegen die Persönlichkeitsrechte...
Was ich dazu sagen muss.. Ich bin auf dem Video zu hören, von jemandem, der Games streamt und irgendjemand hat es aufgenommen und eben bei YouTube reingestellt.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antwortet, schließlich belastet es mich doch sehr. Und ich weiß, dass ich selbst schuld bin. Aber niemand darf sowas gegen meinen Willen tun. Ich habe auch schon die Videos bei YouTube gemeldet. Die 1. Anfrage wurde abgelehnt, jetzt habe ich noch eine Löschung beantragt...
Liebe Grüße
2 Antworten
Ja Du kannst Anzeige erstatten
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
- eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
- das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
- das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Nein nicht drohen einfach machen, sonst entfernt er das Video und das ist ein Beweisstück. Und niemand ist anonym im Internet, jeder kann ausfindig gemacht werden. Das mußt nicht Du machen sondern das übernehmen die Ermittlungsbehörden, für verschiedene Daten wie IP des Nutzers usw. benötigt man eine richterliche Anordnung zur Herausgabe an den Provider und youtube. Esi helfen auch Angaben wo und wann z.b. das Video entstanden sein kann, die Örtlichkeit usw...
Es ist ja nicht so, dass ich nicht weiß, wo das Video entstanden worden ist... Vllt hast du mich etwas missverstanden :) Jemand hat beim Streamen von nem Gamer, wo ich mit im Teamspeak ware, das Gespräch über den Stream aufgenommen. Das ist ja das Problem :/
Danke übrigens für deine Antworten.
Na um so einfacher das Ganze
Meinst du?
Du hast recht, das niemand etwas von dir hochladen darf, wenn du keine Zustimmung gegeben hast. Ich würde dir raten, einen Anwalt aufzusuchen, der dir dann die weiteren Schritte genau sagen kann.
Aber wie soll ich gegen einen "YouTube-User" Anzeige erstatten? Kann man den überhaupt ausfindig machen? Sollte ich ihm vllt mit einer Strafanzeige drohen?