Wunschkennzeichen reserviert aber nun anderer Halter ?
Hallo, Wir haben ein Wunschkennzeichen reserviert und als Halter meinen Vater eingetragen. Da das Fahrzeug auch über ihn angemeldet werden sollte. Jetzt ist es aber so,das man sich zerstritten hat und wir das nun doch selbst anmelden. Können wir die Schilder trotzdem nutzen oder wird das nicht gehen?!
Danke schonmal im vorraus.
3 Antworten
Das hängt von der Zulassungsstelle ab.
In unserer Regiongilt das reservierte Wunschkennzeichen bei Zulassung nur für die Person, die es reserviert hat.
Das wurde gemacht, damit ein Handel mit Wunschkennzeichen unterbunden werden kann.
Du kannst nur dort nachfragen, ob sie Dir das Kennzeichen trotzdem geben, ich vermute aber, dass das nicht gehen wird, denn theoretisch könnte Dein Vater das Kennzeichen für SEIN Fahrzeug reserviert haben und es nicht erlauben, dass Ihr es ihm wegnehmt.
Geh mal davon aus, dass zumindest eine Verzichtserklärung Deines Vaters vorliegen muss.
Habe gestern abend noch mit ihm telefoniert und bringt mir heute ein kleines schreiben mit,das er darauf verzichtet.
Hoffe das es dann so reicht.
Schilder? Ihr könnt jedenfalls nicht die EVB nutzen. Da muß ein anderer Halter hinterlegt werden.
Ja Schilder.
Das ist mit der evb Nummer ist klar.
Das wissen wir.
Schilder sind normal auf Namen und/oder Fahrzeugschein reserviert, wird dir nur die Zulassung sagen können, zur Not den Vater nochmal anrufen und bitten das er sie frei gibt.