Würdet ihr zu der Beerdigung gehen, wenn ihr enterbt wäret?
Würdet ihr eurer gesamten Verwandschaft unter dem Aspekt der grundlosen Enterbung unter die Augen treten bei der Beerdigung?
12 Antworten
Es gibt keine "grundlose" Enterbung! Wenn du "direkt-Erbe" bist, sprich Kind oä., dann steht dir der Pflichtteil zu. Wenn es juristisch durchgekommen ist, dass du nicht mal den Pflichtteil erhalten sollst, DANN muss erheblich etwas vorgefallen sein, denn so einfach geht eine Enterbung nicht.
Btw, bei einer Beerdigung sollte es nicht um Geld oder andere Erbstreitigkeiten gehen, sondern darum, dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Das sollte das zentrale Thema sein.
Es liegt an dir, wie du zu dem Verstorbenen stehst, die anderen Beteiligten bei der Beerdigung sind erstmal nebensächlich. Und, du musst ja danach nicht mitgehen, wenn die anderen, sofern es das bei euch gibt, zu Kaffee und Kuchen etc aufbrechen.
Pflichtteil ja, hier ist nie etwas vorgefallen. Im Gegenteil ich bin mit meiner Mutter und meiner Tochter die letzten Jahre immer in den Urlaub gefahren und alles war gut.
Du kannst besser beurteilen, wie es mit deiner Verwandtschaft steht und ob du gegen die Enterbung angehen willst. ICH würde zur Beerdigung gehen und allen zeigen, dass das Eine nichts mit dem Anderen zu tun hat. Hier ein Link zu deiner Information:
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/pflichtteil-enterben-fast-unmoeglich.php
wenn doch kein >Grund < vorliegt,dann geh mit.
Die Beerdigung ist die letzte Gelegenheit sich vom Verstorbenen zu verabschieden, gehst Du nicht, kannst Du es nicht rückgängig machen sosehr Du das einmal bedauern solltest.
Es bedeutet Größe, trotz Enterbung dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen......
Die Reaktion der Verwandschaft sollte Dir egal sein.
Wie wichtig war dir denn der oder die Verstorbene? Wenn man jemand lieb hat möchte man sich doch verabschieden, was hat das Erbe oder in diesem Falle Nichterbe damit zu tun?
im falle der enterbung kann die liebe ja nicht allzu groß gewesen sein. es sei denn das erbgut bestand nur aus schulden.