Muss ich mich als Nichte um meinen Onkel kümmern?
Wenn er niemanden mehr außer mir hat, muss ich mich dann um ihn kümmern bzgl. Pflegeheimplatz suchen, Beerdigung organisieren und so?
3 Antworten
Aus Wikipedia (Bestattungspflicht):
Reihenfolge Bestattungspflicht- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die Kinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- die Eltern
- die Geschwister (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft (nur in einigen Bundesländern)
- sonstige Sorgeberechtigte (z. B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen; nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
- die Großeltern (nicht in Brandenburg)
- die Enkelkinder (in einigen Bundesländern nur, wenn volljährig)
- Erbe (vorrangig vor allen anderen, nur nach Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz)
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad, z. B. Neffen und Nichten in Bayern, Hamburg, Sachsen; Onkel und Tanten in Hamburg und Sachsen, Verschwägerte in Bayern und Hamburg, Verlobte in Hamburg.
Für die Pflegeunterbringung bist du allenfalls moralisch verpflichtet, zur Übernahme der Pflegekosten nicht.
Diese Frage muss Dir Dein eigenes Gewissen beantworten; eine rechtliche Verpflichtung hast Du wohl kaum, wohl aber - natürlich je nach Lage des Falles - eine moralisch-sittliche Pflicht. Schließlich ist der Onkel ein Bruder deines Vaters oder deiner Mutter. In der Erinnerung an diese Elternteile und deren Verhältnis zu dem Onkel solltest du entscheiden, ob du dich um ihm kümmern bzw. ihm behilflich sein willst. Es spielt sicher auch eine Rolle, wie dein eigenes Verhältnis zu dem Onkel ist bzw. war. Hat er dir seinerseits Gutes getan und sich deiner angenommen, solltest du ihm das "mit gleicher Münze" zurückgeben. Hat er sich um dich als Kind gar nicht gekümmert, oder hast du gar "hegative" Erfahrungen mit ihm gemacht, sieht die Sache wieder anders aus. Die Kosten seiner Bestattung würden dich treffen, wenn du seine Erbin (testamentarisch oder gesetzlich) würdest. Schlägst du später die Erbschaft aus, würde esw wohl zu einer "Sozialbestattung" auf Kosten des Staates kommen. Aber auch diese Frage musst du von deinem Gewissen aus prüfen und beantworten.
Für Pflegekosten musst du nicht aufkommen.
https://www.test.de/Elternunterhalt-Der-Staat-verlangt-zu-viel-1487674-1487612/
Moralisch bist du das schon, gesetzlich nicht
nach Kosten habe ich auch gar nicht gefragt. Ob ich mich um einen Pflegeheimplatz kümmern, ihn suchen muss, war die Frage.