Darf die Polizei mich suchen?

9 Antworten

Als Volljähriger kannst du nur als vermisst gelten, wenn

  1. du deinen gewohnten Lebenskreis verlassen hast und
  2. dein Aufenthaltsort unbekannt ist und
  3. für dich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen wird.

Wenn du etwas hinterlässt - zB einen Zettel, auf dem du es erklärst, liegt letzteres nicht vor und du giltst offiziell nicht als vermisst. Demnach wäre das nichts für die Polizei.

Sollten deine Eltern die Polizei einschalten und es so darstellen, dass du möglicherweise entführt wurdest (eben, indem sie das mit deinem Zettel, oder was du auch immer hinterlassen willst, bewusst verschweigen), um sie dazu zu bringen, nach dir zu suchen, obwohl es gar nicht notwendig wäre, würden sie sich übrigens ggf. wegen Vortäuschen einer Straftat selber strafbar machen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du keinen Abschiedsbrief hinterlässt und nicht erklärst dass du jetzt auf eigenen Füßen stehen willst, könnte die Polizei eventuell davon ausgehen dass du einem Verbrechen zum Opfer gefallen bist.

Und dann hat sie allen Grund nach dir zu suchen.

Wenn du also dein Leben in die eigenen Hände nehmen willst, solltest du deinen Eltern entweder Bescheid sagen oder aber zumindest einen Abschiedsbrief hinterlassen, indem du erklärst dass es dir gut geht aber dass du ab jetzt dein eigenes Leben leben möchtest.

Katchan  01.07.2018, 15:46

Du brauchst auch keinen hinterlassen. Wenn du die wichtigsten Utensilien mit nimmst, Wird der Polizei klar werden, dass du gehen wolltest. Allerdings würde ich an deiner Stelle solche Sachen wie Handy, Tablet usw. nicht mehr einschalten, wenn du gegangen bist. Besorge dir lieber was neues. Oft kannst du dann angeben, dass es eine Geheimnummer sein soll oder ähnliches.
Möglich ist auch, dass du von dir aus zu einer Polizeidienststelle gehst, erklärst, dass du gehst, und die werden deine Eltern von vorn herein abwimmeln.
Vielleicht gibt es bei dir in der Nähe eine bahnhofsmisdion. Die können dir vielleicht auch mit Beratung zur Seite stehen

Maybe016 
Beitragsersteller
 01.07.2018, 15:27

Ja ich werde einen Brief hinterlassen. Aber Was ist wenn sie vor der Polizei behaupten ich hätte nichts hinterlassen nur damit diese nach mir suchen?

schlappeflicker  01.07.2018, 15:31
@Maybe016

wenn sie dich dann finden sollten oder du was von der fahndung mitkriegst rufst du beiu der polizei an und sagt was sache ist

Das kommt ganz drauf an wo du hin möchtest. Möchtest du nach Usbekistan auswandern oder zu deinem Freund nach Frankreich ziehen. Je nachdem hasst du einen anderen bürokratischen Aufwand. Du musst auf jeden Fall zur Gemeinde/Stadtverwaltung und denen mitteilen, wo du in Zukunft leben wirst.

Du bist 20 Jahre alt geh einfach zur Gemeinde/Stadtverwaltung füll die nötigen Formulare aus deine Eltern müssen davon ja nichts mitbekommen dann ist mit den Behörden alles geregelt und deine Eltern können dich bei der Polizei auch nicht mehr als vermisst melden.

Wenn du volljährig bist, nicht unter Betreuung stehst und nicht irgendwelche Schulden hinterlässt oder eine Straftat begangen hast, darf die Polizei dich gar nicht suchen.
Ausnahme ist bei Gefahr in Verzug. Dafür muss es aber nachweisbare Beweise geben. Zum Beispiel viel Blut in der Wohnung, ein Bild auf dem du gefesselt bist, eine Lösegeldvorderung, Erpressung oder ein Brief von dir, aus dem hervorgeht, dass du Direktwahl antun möchtest,  dir etwas angetan hast oder jemand anderem was antun möchtest oder angetan hast.

Also wenn du frei von Schulden bist, keine Straftat begangen hast oder begehen willst, dann darf dich die Polizei nicht suchen.

Die Polizei wird dich zur Fahndung ausschreiben; mehr aber auch nicht. Wenn sie dich dann antreffen, fragen die, ob sie das deinen Eltern melden dürfen. Wenn du nein sagst, war's das.