wollen oder dürfen die Großhändler nicht an Privatpersonen verkaufen?
ich meine die, bei denen man zur Legitimierung eine Karte braucht, welche wiederum nur Gewerbetreibende erhalten ..... ich frage deshalb weil diese Großhändler andererseits ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen erlauben bei ihnen einzukaufen... Ich selbst kaufe auf eine Mitarbeiterkarte da ein... ich meine die genanten Personen sind ja auch Private Käufer ....
7 Antworten
Vor allem ist es ein organisartorisches Problem, da die Umsatzsteuerabrechnung für gewerliche Kunden anders ist als für Privatkunden. Die Warenhandels-DV-Systeme eines Großhändlers können dies oftmals nicht verarbeiten. Bei Mitarbeitergeschäften erfolgt diese Verrechnung über die Lohnbuchhaltungsprogramme, bei den geldwerten Vorteilen kann das System das. Und darüber hinaus haben viele Großhändler eine Konkurrenzschutzvereinbarung mit ihren Kunden geschlossen, nach dieser verpflichtet sich der Gewerbetreibende seinen Warenbezug über diesen Großhändler abzuwickeln, und dieser verspricht im Gegenzug, nicht an Endverbraucher, also an die Kunden der Einzelhändler zu verkaufen - Mitarbeitergeschäfte sind davon explizit ausgenommen und daher wird der Einsatz von Mitarbeiterkarten durch Dritte regelmäßig untersagt.
Glaubt du selbst was du schreibst ?????. Ich nicht.
Umsatzsteuerpflichtig sind alle, bei Kleingewerbetreibenden hat sich dieser um seine Steuerbefreiung zu kümmern, der Großhändler wird ihn wie alle andern Gewerbetreibenden behandeln. In der Regel kann ein Kleingewerbetreibender die Umsatzsteuer pauschaliert verrechnen und hat diese nicht auf die einzelnen Kunden in jeder Rechnung separat umzulegen.
bei Kleingewerbetreibenden hat sich dieser um seine Steuerbefreiung zu kümmern,
Du meinst Kleinunternehmer, und die müssen sich nur dann kümmern, wenn sie zur Regelbesteuerung optieren.
Umsatzsteuerpflichtig sind alle
Es gibt Unternehmer die ausschließlich umsatzsteuerfreie Waren und Dienstleistungen nach § 4 UStG anbieten (Humanmedizin, Post/Porto, Versicherungsvermittlung).
Sachse ...du scheinst dich ja aus zu kennen.... dürften die Großhändler an Privatpersonen verkaufen wenn sie wollten ??? und die Vereinbarungen nicht getroffen hätten ?
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, d. h. ich kann alle Verträge abschließen, die ich abschließen will. Allerdings muss ich als Gewerbetreibender in der Lage sein, die gesetzlichen Pflichten im Verbraucherrecht einzuhalten, wie korrekte Versteuerung, richtige AGB-Regelungen, Reklamations-, Umtausch- und Widerrufsrechte etc. Bei Geschäften mit Gewerbekunden entfällt das alles, denn diese werden gesetzlich nicht geschützt, sodass ich z. B. Haftungsbeschränkungen vereinbaren und den Einzelhändler zwecks Mängelrüge an den Hersteller verweisen kann. Daher ersparen sich die Großhändler die organisatorische Umsetzung eines Privatkundengeschäfts mit allen rechtlichen Anfoderungen und Haftungsrisiken und beschränken sich auf Gewerbetreibende als Geschäftspartner.
das ist einleuchtend
Es gibt viele Großhändler die auch an Privatkunden ihre Produkte verkaufen, aber dann zu einem anderen Preis.
Dagegen gibt es z.B. die Metro, die nur ihre Produkte an Gewerbetreibende verkauft.
Und natürlich haben die Mitarbeiter dieser Unternehmen auch die Möglichkeit dort einzukaufen.
Die Entscheidung liegt immer beim jeweiligen Unternehmen.
Wenn Grosshändler an Private verkaufen, entziehen sie den Händlern ihren Verdienst. Somit ruinieren sie ja auch ihr eigenes Geschäft.
Im Rahmen von Mitarbeiterrabatten ist das ok. Die Rabatte auf Angehörige auszudehnen ist nicht ok. Das kann richtig Ärger geben.
nicht Rabat... ich zahle den ausgewiesenen Preis...
Der Preis des Grosshändlers ist ein Wiederverkaufspreis, somit ist es für den Endverbraucher ein Rabatt.
So unüblich ist das ja nicht.. es gibt viele Firmen, wo Mitarbeiter Mitarbeiterprozente kriegen. Das kann man ähnlich sehen.
Angestellte treten dann wohl weniger als Endverbraucher auf sondern eben als Angestellte, die einen geldwerten Vorteil bekommen.
Den sie ab einer gewissen Höhe auch versteuern müssen.
die gesetzliche Grundlage interessiert mich die Großhändlern verbietet an Privatpersonen zu verkaufen, wenn es sie überhaupt gibt...
Einfachstes Argument: der Händler kann sich seine Kunden aussuchen und wenn er nur B2B will, dann ist das eben so. Solange er das wirksam kontrolliert und nicht gegen ein Gesetz verstößt, hat der Gesetzgeber nichts dagegen.
Tatsächlich? Und was ist mit den Gewerbetreibenden die nicht umsatzsteuerpflichtig sind?