Ist der Online-Banking -Beleg für die Abbuchung ein anerkannter Ersatz für Kassenzettel bei Umtausch/Rückgabe?
Leider finde ich den Kassenzettel nicht mehr. Aber ich habe die Lastschriftabbuchung mit aufgelisteten Verwendungszwecken ausgedruckt. Reicht das aus?
3 Antworten
Es gibt kein grundsätzliches Umtausch- oder Rückgaberecht.
Wenn ein Händler dies aus Kulanz anbietet, dann geschieht das auch zu seinen Konditionen. Wenn er beispielsweise explizit den original Kassenbon dazu verlangt, dann kann er die Rückgabe ablehen wenn du keinen hast, ganz gleich welchen anderen Kaufnachweis du erbringen könntest.
Du kannst es probieren und die meisten Händler zeigen sich sehr kulant (bei geringwertigen Sachen oftmals auch ohne irgendeinen Nachweis), ein Recht hast du dazu, wie gesagt, jedoch nicht.
Wie man so schön sagt: Probieren geht über studieren. Und wenn es klappt, dann ist das doch super.
hat geklappt und ich musste nicht mal was dazu sagen. Die Mitarbeiterin hat sofort gefragt: "Kaputt oder zurück?" (Es war eine Autobatterie)... ^^
es gibt kein Recht auf Umtausch / Rückgabe, wenn man die Sache wegen Nichtgefallen loswerden möchte - das ist alles reine Kulanz des Gewerbetreibenden ...
der Mitarbeiterin war das ziemlich egal... die hatte offensichtlich viel zu tun und hat nur gefragt, ob es kaputt ist oder zurück soll (es war eine Autobatterie).. ich musste mich nicht mal anstrengen^^
Das reicht aus.
Auch wenn es von der "BILD" ist, einige interessante Infos:
Auch wenn die "Experten" bei Bild ganz groß das Wort "Umtausch" in die Headline gepackt haben, so beschreiben sie jedoch in jedem der aufgeführten Punkte eine Reklamation. Das sind zwei grundverschiedene (rechtliche) Dinge.