Wolfgang Klenk GmbH Deutscher Videoring

10 Antworten

Das Du keine Möglichkeit hast, aus dem Vertrag herauszukommen, stimmt so nicht. Der Jurist sagt immer: "es kommt darauf an, ob ..."

Hier kommt es darauf an, ...

  1. ... ob Du beweisen kannst, dass der Mitarbeiter Dir einen kostenlosen Katalog angeboten hat. Wenn dass der Fall wäre, wäre der Vertrag wg. arglistiger Täuschung anfechtbar. Zudem läge strafrechtl. Betrug gemäß § 263 StGB vor.

  2. ... ob Du den Mut hast, für den Fall, dass Du keinen Beweis hast, dass Dir ein kostenloser Katalog angeboten wurde, gegenüber dem D.V.R. einfach zu behaupten, Du hättest 2 oder 3 Zeugen, die eben dies beweisen können. Für den Fall, dass Du den Mut hast, wird der D.V.R. aufgeben. Die haben nämlich keine Lust auf eine Strafanzeige wegen Betruges.

  3. ... ob sich auf der "Vertragsurkunde", also dem Formular, dass Du da unterschrieben hast eine "ordnungsgemäße" Widerufsbelehrung befindet. Ist das nicht der Fall, gilt die Widerrufsfrist nicht. Du kannst auch nach Ablauf von 2 Wochen widerrufen (§ 355 BGB)

RedSeek 
Beitragsersteller
 16.11.2009, 11:22

Na Gott sei Dank, hab ich Zeugen dafür. ^^ Das läßt mich ja wieder hoffen, bis jetzt war alles ziehmlich festgefahren. Aber genau das werde ich machen, so wie du es geschrieben hast. Danke Sehr

Ich habe hier ein Youtube-Video einer TV-Reportage verlinkt, dass eindeutig zeigt, mit welchen wettbewerbs- und rechtswidrigen Methoden die kriminellen Drückerkolonnen der Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG, Abt. Videoclub “DEUTSCHER VIDEORING“ versuchen die Unterschriften von ahnungslosen Verbrauchern durch arglistige Täuschung zu ergaunern und durch die Nichtaushändigung einer Vertragskopie die gesetzliche Widerrufsfrist auszuhebeln!

twentycm  24.02.2012, 18:11

sehr interessant

Hey Leute,

Suche gerade jemanden der Mit mir eine Sammelanzeige aufnimmt dann gibt es bestimmt keinen ärger mehr. Bei mir droht das inkasso bürö auch schon mit einem Anwalt. und auf den Videoring bin ich sowieso sauer ich bekamm zum beispiel das begrüßungsschreiben erst nach 3 Wochen. Und da haben die erst das raus gerückt mit denn 34,95 alle 3 Monate. Wenn jemand mit machen will: 015785560308 ist meine Handynummer.

Grüß aus Wuppertal

Marvin Mühlbauer

Hey leute ich habe heut so einen zettel unterschrieben aber das heißt doch das ich zwei wochen zeit haben diesen vertrag zu viederrufen oder?? wie mach ich das am besten?? könnt ihr mir da weiter helfen bitte es ist echt dringend :(

Ja da hast du leider pech gehabt.

Du bist ein verbindlichen Vertrag mit 2 Wochen Wiederrufsrecht eingegangen. Da kannst Du machen was Du willst, da kommst du leider nicht Raus. Da kann dir auch kein Anwalt helfen. Weil Dumheit schützt vor straft nicht. Wenn Du Dich nicht an die Vertragsbestimmungen hälst, kann man Dich dafür verklagen wegen Vertragsbruch. Du kommst aus der Sache nicht raus. Das einzigste was du machen kannst, ist wirklich in den Katalog zu schauen und das Billigste aussuchen und bestellen. Dann hast du ja dich an die Vertragsbestimmungen gehalten. Aber so schlimm ist der Deutsche Video Ring nicht.