Wohnungswechsel in der Wohlverhaltensphase
Hallo, ich befinde mich momentan im 4. Jahr der PI, also in der Wohlverhaltensphase. Ich werde in den nächsten Monaten umziehen. Nun stellt sich mir die Frage, ob mein neuer Vermieter nun auch einen Brief vom Insolvenzverwalter bekommt? Das ist nämlich damals geschehen, als das Verfahren eröffnet wurde. Musste dass dann natürlich dem Vermieter erklären und der hatte Verständniss. Bei der neuen Wohnung ist es so, dass es sich um die Eltern von einem Freund handelt und es mir echt super peinlich wäre, wenn die es auf diese Art erfahren würden. Falls es so ist, muss ich nämlich den Freund vorher informieren, was ich natürlich gerne umgehen möchte. Vielen Dank für eine Antwort...
2 Antworten
Vielen Dank an Fensterplatz für die schnelle Antwort, sehr hilfreich. Nein, ich habe keine Schulden bei meinem jetzigen Vermieter. Ich weiß auch nicht warum, der Vermieter damals das Schreiben erhalten hat, aber er stand plötzlich damit vor meiner Tür. Ich denke, das war,weil da das Verfahren direkt eröffnet wurde. Egal, hauptsache es kommt diesmal nicht so. Habe mir eh nichts zu Schulden kommen lassen, in dieser Zeit und habe es sicher auch zukünftig nicht vor. Der Vermieter holt keine Schufa-Auskunft über mich ein. Wie gesagt ist der Sohn ein Freund von mir. Danke schön, nun kann ich beruhigt umziehen:-)
Warum Dein derzt. Vermieter Post vom Inso-Verwalter bekam ist mir ein Rätsel. Hast Du dort auch Schulden? Nein, ein neuer Vermieter muß von Dir nicht und wird vom Inso- Verwalter nicht in Kenntnis gesetzt. Aber Achtung Falle: Schufa- Eintrag. Vermieter sichern sich oft ab, indem sie eine Schufa- Selbstauskunft verlangen oder eine Schufa- Klausel unterschreiben lassen, die ihnen erlaubt, sich über den zukünftigen Mieter zu informieren.