Wohnungsübergabe..Was genau bedeutet ordnungsgemäßer Zustand für die Wände?
Hallo Ihr Lieben... Also ich bin dieses Jahr im Mai in eine Wohnung eingezogen und muss diese nun Ende Oktober wieder übergeben. In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand übergeben muss...was genau bedeutet das? Die Wände sind überwiegend weiß, allerdings haben wir in jedem Raum ein wenig mit Farben gearbeitet...muss ich nun alles wieder weiß streichen oder neu Tapezieren oder die Tapete komplett abreißen? Möchte bei meiner Wohnungsgesellschaft nicht unbedingt nachfragen, weil die mir das antworten werden, was für die am günstigten ist, um einen Nachmieter zu finden....Vielen Dank schonmals für Eure Hilfe... Liebe Grüße
8 Antworten
"Ordnungsgemäß" sagt für mich sehr wenig. Ich glaube mich zu erinnern, dass man als Mieter nicht automatisch streichen muss, zumindest wenn man nur kurz drin gewohnt hat und es eigentlich noch nicht nötig ist. Aber das mit der Farbe ist natürlich eine andere Geschichte, das kann ich dir schlecht sagen. Normalerweise sollte man eine Wohnung so übergeben, wie sie vor dem Einzug ausgesehen hat. Gibt es denn schon einen Nachmieter? Evtl. könnte man den fragen, ob er die farbigen Wände gerne übernehmen will. Ansonsten ist es wohl doch am besten, bei der Gesellschaft mal nachzufragen.
entweder man renoviert bei Einzug oder bei Auszug. Nur einmal kann der Vermieter das erwarten. Grelle Farben würde ich jedoch überstreichen.
Welche Arbeiten erfüllt werden müssen, und welche Farbe etc. vorgeschrieben ist, sollte im Mietvertrag aufgeführt sein.
Deine Wohnungsgesellschaft kann dir aber die beste Auskunft darüber geben, da diese die Wohnung schließlich auch abnimmt.
Die Löcher sollten zu gespachtelt sein. Ob die Farbe "ein wenig" zu auffällig ist, kann man hier nicht beurteilen. Ob die Schönheitsreparaturklausel überhaupt rechtsbeständig ist auch nicht; dazu bedarf es des genauen Wortlautes. Siehe auch: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk42schoenheitsreparaturenrenovierung.htm
Da keinerlei konkrete Festlegungen im MV zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, sind diese Sache des Vermieters. „Ordnungsgemäß“ heißt deshalb nach meinem Verständnis, dass die Tapeten, Fußböden etc. keine Beschädigungen aufweisen oder in grellen Farben gestrichen sind und auch sonst alles „in Ordnung“ ist. Normale Abnutzungserscheinungen dürften bei der kurzen Mietzeit kaum entstanden sein, wären aber sowieso durch den Vermieter zu tragen.