Wohnungsübergabe..Was genau bedeutet ordnungsgemäßer Zustand für die Wände?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Ordnungsgemäß" sagt für mich sehr wenig. Ich glaube mich zu erinnern, dass man als Mieter nicht automatisch streichen muss, zumindest wenn man nur kurz drin gewohnt hat und es eigentlich noch nicht nötig ist. Aber das mit der Farbe ist natürlich eine andere Geschichte, das kann ich dir schlecht sagen. Normalerweise sollte man eine Wohnung so übergeben, wie sie vor dem Einzug ausgesehen hat. Gibt es denn schon einen Nachmieter? Evtl. könnte man den fragen, ob er die farbigen Wände gerne übernehmen will. Ansonsten ist es wohl doch am besten, bei der Gesellschaft mal nachzufragen.

entweder man renoviert bei Einzug oder bei Auszug. Nur einmal kann der Vermieter das erwarten. Grelle Farben würde ich jedoch überstreichen.

Welche Arbeiten erfüllt werden müssen, und welche Farbe etc. vorgeschrieben ist, sollte im Mietvertrag aufgeführt sein.

Deine Wohnungsgesellschaft kann dir aber die beste Auskunft darüber geben, da diese die Wohnung schließlich auch abnimmt.

Da keinerlei konkrete Festlegungen im MV zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, sind diese Sache des Vermieters. „Ordnungsgemäß“ heißt deshalb nach meinem Verständnis, dass die Tapeten, Fußböden etc. keine Beschädigungen aufweisen oder in grellen Farben gestrichen sind und auch sonst alles „in Ordnung“ ist. Normale Abnutzungserscheinungen dürften bei der kurzen Mietzeit kaum entstanden sein, wären aber sowieso durch den Vermieter zu tragen.