Wohnungsreinigung/-desinfektion

4 Antworten

Warum sollte der Vermieter hier die Kosten übernehmen? Die Grundreinigung der Wohnung sollte unbedingt von einer entsprechenden Firma ausgeführt werden, was dann natürlich zu Lasten der Angehörigen bzw. Erben geht.

Hallo, zunächst muss die Frage der Erben geklärt werden, hierfür gibt es meist ein Testament, falls nicht tritt die übliche Reihenfolge, welche aus dem Erbrecht hervorgeht in Kraft.

Es ist vorgeschrieben, dass sich alle Erben/Angehörigen die Kosten für die Beerdigung teilen und sich außerdem um den Nachlass kümmern, d.h., also, dass die Erben in der Verantwortung stehen. Sind die Angehörigen jedoch nicht der der Lage dazu, so werden die entstehenden Kosten der Reinigung vom Nachlass des Verstorbenen bestahlt.

Der Vermieter ist definitiv nicht für die Reinigung verantwortlich und hat daher im Extremfall die Möglichkeit einer Klage. Notfalls hilft es nur, das Erbe nicht anzutreten. Soweit wird es sicher nicht kommen.

Herzliche Grüße

Familzela 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 14:48

Vielen Dank für die Antwort. Mir ging es bei der Frage eher darum inwieweit eine so verschmutze Wohnung gereinigt/desinfiziert werden muss. Bei Fäkalien und Blut etc. besteht meines Erachtens ein Gesundheitsrisiko. Keiner weiß welche Krankheiten (Hepatitis etc.) dieser Mensch hatte. Ich glaube nicht, dass es hier mit etwas Mr. Proper getan ist. Ich persönlich fände es fahrlässig diese Wohnung nicht desinfizieren zu lassen - auch bzw. gerade im Hinblick auf Nachmieter. Somit kann sich der Vermieter meines Erachtens nicht komplett aus der Verantwortung ziehen - da er die Räume weitervermietet muss er für den Nachmieter doch garantieren können, dass von der Wohnung kein Gesundheitsrisiko mehr ausgeht. Bei der Vorstellung, dass die Wohnung nur laienhaft gereinigt wurde und nachher evtl. eine Familie mit Kind(ern) einzieht, graut es mir.

cxMaRiexc  31.03.2014, 14:58
@Familzela

Entschuldige, da habe ich die Frage wohl zu schnell gelesen. Ja, mit Deinen Aussagen hast Du recht. Für solche Fälle gibt es spezielle Tatort Reinigungsfirmen. Recherchiere dafür einfach im Internet.

Auf den Kosten werden leider die Erben/Angehörigen sitzen bleiben. Der Vermieter wird hierfür keine Kosten tragen. Sollten die Erben dem nicht nachkommen, kann der Vermieter notfalls mit rechtlichen Schritten das Ganze durchsetzen, da er die Wohnung so unmöglich weitervermieten kann. Eine Weitervermietung der ungereinigten Wohnung ist natürlich von Seiten des Vermieters nicht in Ordnung. Trotzdem wird er nicht für die Kosten der Reinigung aufkommen, da sich im Mietvertrag sicher eine Übergabe Klausel befinden wird.

Familzela 
Beitragsersteller
 01.04.2014, 08:25
@cxMaRiexc

Ja, ich weiß, dass es solche speziellen Reinigungsfirmen gibt. Es geht hierbei auch nicht um einen Verwandten von mir, sondern um den einer Freundin. Für deren Familie spielen die Kosten eine große Rolle, da sie sich solch eine spezielle Reinigungsfirma nicht leisten können. Deshalb reinigen sie die Wohnung selbst. Ich habe schon versucht ihr nahezulegen wenigstens mal Kontakt mit solch einer Firma aufzunehmen um die ungefähren Reinigungskosten zu erfragen bzw. nach Zahlungsmöglichkeiten (Ratenzahlung) zu fragen. Aber sie bleibt stur.

Meiner Meinung nach sollte die Reinigung einer derart verschmutzten Wohnung professionell erfolgen. Es handelt sich schließlich nicht um Straßendreck, sondern um Fäkalien, Blut und Erbrochenes. Daher auch meine Frage ob es Vorschriften oder ähnliches gibt, wie eine Wohnung gereinigt werden muss, wenn ein derartiger Verschmutzungsgrad vorliegt. Es hätte ja sein können, dass es eine gesetzliche Regelung gibt die eine Desinfektion vorschreibt. Mir graut es immer noch bei der Vorstellung der oberflächlichen Mr. Proper Reinigung...

Die Erben sind zuständig.

Wird das Erbe ausgeschlagen, ist der Vermieter in der dummen Situation - er hat dann das Problem.

Allerdings hat er natürlich auch Geld mit der Wohnung verdient....

Es gibt professionelle "Tatortreiniger" - die machen solche Jobs.

Gesetze dazu kann ich dir leider keine nennen,aber ich denke schon,dass die Angehörigen des Verstorbenen dafür verantwortlich sind die Wohnung zu reinigen.Möglichst auch eine Desinfektion.Die Angehörigen könnten das selbst machen,aber wer könnte das?Ich würde da lieber jemanden beauftragen.Solche Menschen gibt es ja.