Wo kann ich beschweren wegen extrem starker geruchsbelästigung aus der Nachbarswohnung?
Unsere Nachbarin ist eine alte Dame und hat ihren Lebensgefährten als Pflege Person. Dieser ist anscheinend gar nicht in der Lage dazu . Es wird nie geputzt oder mal gesaugt ... zudem ist der extreme Gestank nach Fäkalien, das einem schlecht wird wenn sie ein Fenster öffnet . Allerdings müssen wir auch dann alle Fenster und Terrassentüre schließen sonst haben wir diesen Gestank in der Wohnung .
11 Antworten
Mietwohnung oder Eigentum?
Wohnt ihr zur Miete, solltet ihr umgehend den Vermieter informieren, wohnt ihr in einer Eigentumswohnung, ist der Hausverwalter die erste Ansprechperson.
Ein Anruf beim Gesundheitsamt kann auch weiterhelfen. Evtl. mal eruieren, wer der Hausarzt der atlen Dame ist, und den informieren, dass die hygienischen Verhältnisse unterirdisch sind.
hast Du geschaut ob ihr Feuchtigkeitsschäden, Schimmel im Haus habt.. Außenwände?
ansonsten biete der alten Dame doch mal Deine Hilfe im Haushalt an, sowas stärkt die gute Nachbarschaft :))
Im Zweifelsfall kann man die Polizei bitten, einma nach dem Rechten zu sehen, weil man den Verdacht hat, dass in der Wohnung zwei "nicht mehr einer normalen Lebensführung" fähige Personen "dahinvegitieren". Man mache sich erhebliche Sorgen... Das ist besser, als sich zu beschweren...
Naja, ist es deine Wohnung? Habt ihr dann vielleicht eine Eigentümerversammlung auf der das mal angesprochen werden kann?
Wenn du nur Mieter bist, auf jeden Fall den Vermieter kotaktieren und ihm den Fall schildern.
Und vorab würde ich den Heini mal abfangen, der da putzt und mal fragen, was er da eigentlich gemacht.
Und ganz zur Not würde ich die Polizei anrufen und denen erzählen, dass dort ein eigenartiger Gestank aus der Wohnung kommt und du dir sorgen machst um die alte Frau.
rechtlich wäre der Vermieter zunächst dein Ansprechpartner (wenn es eine Mietwohnung ist), ansonsten gibt es bei jeder Stadtverwaltung eine Abteilung Soziale Dienste (heißt überall etwas anders), die kümmern sich um Meldungen von außen, wenn es Hinweise auf Verwahrlosung bestimmter Personen gibt. Diese können dann entsprechend professionelle Hilfen vermitteln oder auch einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen, wenn die Personen überfordert sind.