Wohnungskündigung wegen Unordnung
Hallo Community,
mein Problem ist folgendes, gestern war mein Vermieter unangemeldet samt Handwerkern hier wegen einer defekten Dichtung im Badezimmer, und ich habe sie reingelassen, er wollte sich daraufhin neben dem Bad noch weitere Räumlichkeiten ansehen, was ich ihm verneinte, daraufhin meinte er er würde Heute weiderkommen zu einer Wohnungsbesichtigung (erste in 6 Jahren).
Nun stand er mit seinem Anwalt hier und hat angefangen alles mögliche zu fotographieren (ich habe ihn aufgefordert das zu unterlassen, was ihn aber nicht interessierte) sein Anwalt meinte das wäre sein Recht, (ich meine anderes) nach dem er durch war meinte er er hätte mir die Wohnung zum Wohnen nicht zum Zerwohnen überlassen und so was wie mich will er in seinem Haus nicht haben (die Wohnung habe ich vorher durch die Ankündigung natürlich aufgeräumt), die Küche war geputzt, es stand nur etwas Geschirr in der Spüle, was aber weit davon entfernt ist zu Schimmeln o.Ä. und dort standen einige Tüten mit Pfandflaschen herum (der Notgroschen des armen Mannes), und eine halbvolle Mülltüte.
Der Teppich im Flur und Wohnzimmer hat halt schon einige Flecken im laufe der Jahre bekommen und die Tapete ist an einigen Stellen halt auch nicht mehr so weiss wie beim Einzug, der VM meinte das wäre ein Saustall (?) und will mich hier raushaben, wie kann ich mich nun dagegen am besten wehren?
Danke fürs lesen
15 Antworten
Also einmal kurz und bündig, auch ein REA darf sich nicht über den Schutz der Privat/Intimsphäre anderer hinweg setzen. Eine Wohnungsbesichtigung muss min. eine Woche vorher, schriftlich und dann nach/mit Terminabsprache angekündigt werden.
So wichtig, wann auch immer oder nicht, REA´s sind, Aber nur weil die die Brufsbezeichnung REA führen, sind die nicht allmächtig. Ich, weil etwas jurabelastet,aber nicht Jurist, würde diese Herr REA schon mal die Füsse breit treten.
Nur zu allgemeinen Vergleich: Wenn zwei Männer unbekleidet nebeneinander stehen und von hinten gesehen, welcher ist der REA ??
Gegen eine fristgerechte Kündigung - Kannst dir nur ne neue Wohnung suchen.
Am besten du wendest dich umgehend an einen Anwalt. Ohne Fotos kann hier wahrscheinlich niemand beurteilen obs nun ein Saustall oder die ganz normale Unordnung war.
Auch hättest du deinen Vermieter und den Anwalt nicht hereinlassen müssen. Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss musst du niemanden in deine Wohnung lassen.
Das stimmt nicht ganz. Der VM hatte ja seinen Besuch gestern angekündigt und der VM hat ein Recht, nach Absprache sein Eigentum zuweilen zu besichtigen. Wie der Fragant schreibt, war es ja das erste Mal in 6 jahren; dagegen ist nichts einzuwenden. Ob er den RA hätte auch noch mit hineinlassen müssen, ist hingegen fraglich; aber jetzt ist es dafür eh zu spät; also müssig…
Schwierig aus der Ferne. Wir haben die Wohnung nicht gesehen.Wenn sie wirklich in einem Zustand des Verwohnens „über Gebühr“ ist, dann hat der VM mit Sicherheit einen Punkt, aber das können wir nicht beurteilen.Fordere erstmal Kopien der Bilder und eines etwaigen Berichts an, der anl. Der Begehung gefertigt wurde.
Am besten holst du dir sofort rechtsbeistand, denn es ist ja nicht einmal erwiesen, ob es wirklich sein anwalt war!? Er hat NICHT das recht, deine privatsphere zu dokomentieren. Solange du keine wirklich extremen "müllecken" in de wohnung hast, kann er nicht einfach so kündigen. Bis der mit ner klage durch ist, kann dass eh dauern, mal was anderes, hast du zoff mit nachbarn? will dir einer an den kragen?
sieh zu, dass du dir nen beistand holst bevor es zu spät ist. nicht verkehrt wäre es sicher auch, im net mal nach § zu suchen, die das Wohnrecht betreffen, falls er erneut dasteht. so kannst du dich schon mal wehren.
ich drück dir die daumen!
Hallo?! Ein RA kostet erst einmal Geld.. das braucht es doch zum jeztigen Zeitpunkt noch gar nicht. Und wenn er sich DOCH einen Anwalt nimmt, dann muss er selbst nicht nach Paragraphen suchen; dafür hat er dann einen RA………