Wohnung anmelden - Bekommt der Vermieter das mit?
Hallo,
ein Freund von mir geht für ein paar Monate ins Ausland. Er würde sich gerne solange bei mir melden, damit ich seine Post etc erhalte. Da ich nicht weiss, wie das mietrechtlich geregelt ist, würde ich das gerne meinem Vermieter mitteilen. Nun erreiche ich den aber nicht. Wenn der sich nun einfach auf meine Wohnung ummeldet, erhält der Vermieter dann eine Benachrichtigung darüber?
10 Antworten
Vom Einwohnermeldeamt erhält der Vermieter keine Benachrichtigung. An sich stellt das auch kein Problem dar, schreibe dem Vermieter einfach selbst einen Brief.
Je nach Gemeinde sind z.B. Abfallgebühren in den Nebenkosten enthalten und abhängig davon, wie vie Personen zum Haushalt gehören. Deshalb sollte der Vermieter informiert werden.
Was hat eine Ummeldung mit der Post zu tun? Er sollte bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, wobei es keine Rolle spielt, wo er gemeldet ist. Sobald sein Name an Deinem Briefkasten steht, kann die Post auch eingeworfen werden.
Dem Vermieter soltlest Du das dann einfach mitteilen, dass Du den Namen hinmachst, weil Dein Freund seine Post zu Dir schicken lassen will, solange er im Ausland ist.
Das geht doch einfacher, den Vermieter braucht ihr hierzu nicht. Dein Freund soll bei der Post einen Nachsendeantrag stellen und deine Adresse angeben, so kommt die Post dann zu dir.
Dazu muss der Name am Briefkasten stehen und der Vermieter sieht das dann vielleicht auch mal.
ein Freund von mir geht für ein paar Monate ins Ausland. Er würde sich gerne solange bei mir melden, damit ich seine Post etc erhalte.
Dazu braucht er sich nicht woanders anmelden, sondern er macht ein Postnachsendeantrag oder er legt sich ein kostnepflichtiges Postfach zu.
Somit braucht man dem Vermieter überhaupt nichts zu melden, muss nicht fragen und kann auch keinen Ärger bekommen.
MfG
Johnny
Was Dein Freund braucht ist eine Nachsendeauftrag von der Post.