Wohnung - zugesagt, jetzt bin ich mir nicht sicher?

bwhoch2  25.10.2021, 12:49

Von wem musst Du die Küche übernehmen? Vom Vor-Mieter oder vom Ver-Mieter?

BellaBellano 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 16:22

Vormieter

mit dem Vermieter werde ich den Vertrag unterzeichnen

5 Antworten

Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, weil ich die Küche von 3500 übernehmen muss und nach einer Recherche ist die etwas zu teuer.

Es kann gut sein, dass es dem Vermieter egal ist, welchen Preis Du mit dem Vormieter vereinbarst, aber dass es ihm nicht egal ist, ob die Küche abgelöst wird.

Nun könnte es also sein, dass Du ihm mitteilst, dass Dir der Preis für die Küche zu hoch ist und Du deswegen die Wohnung doch nicht willst und er hat auf seiner Liste noch einige andere, denen der Preis für die Küche nicht zu hoch ist.

Oder Du schließt den Mietvertrag ab, in dem dann hoffentlich nicht drin steht, dass Bedingung die Ablöse der Küche ist. Dann könntest Du den Vormieter noch auf den Topf setzen.

Gibt es denn mit dem Vormieter einen Vertrag über die Ablöse? Also Angebot und Deine Zusage zu dem Preis? Dann hättest Du bereits einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen und wenn es Zeugen dafür gibt, z. B. den Vermieter, könntest Du nicht mehr zurück. Ohne Zeugen könntest Du immerhin noch alles bestreiten und den Preis neu verhandeln.

Übrigens: Oftmals ist der Preis für eine Ablöse mehr oder weniger nur vorgeschoben. Der größte Teil davon ist der Preis dafür, dass man die Wohnung überhaupt bekommt. Das kommt vor allem dann vor, wenn ein Mieter selbst Nachmieter suchen kann. Aus der großen Zahl der Bewerber wählt Vormieter den aus, der bereit ist, den hohen Preis für die Küche zu zahlen.

Der Vertrag ist eigentlich mündlich schon zustande gekommen.

Wegen der Küche mit dem zu hohen Kaufpreis kannst Du aber noch nachverhandeln.

dasadi  25.10.2021, 12:32

So lange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, ist er nicht bindend.

ChecoP2  25.10.2021, 12:07

Aber der Vertrag ist doch, zumindest wenn er wirklich nur mündlich zustande gekommen ist, nicht bindend und kann daher einfach widerrufen werden?

Nein, eine mündliche Zusage ist nicht bindend.

Das die Küche nicht übernommen werden möchte, kannst Du aber bei der Ablehnung erwähnen.

Du kannst das genauso sagen, wie es ist. Deine mündliche Zusage ist nicht bindend. Wenn der Vermieter aber nichts wusste, von der Regelung mit der Küche, ist er dann wenigstens informiert. 3500 € für eine Küche ist viel zu teuer. Das kann man sich eine Anmietung durchaus noch mal anders überlegen. Vielleicht kommt dann ja auch ein Verhandlungsangebot.

AngiedieSchlaue  25.10.2021, 13:27

3.500 Euro für eine Küche kann sogar sehr preiswert sein.

Wenn nämlich die Küche 12.000 Euro gekostet hat und sie nur wenige Jahre auf dem Buckel hat, kann das ein Schnäppchen sein.

Es kommt eben auf das Alter der Küche und deren Zustand an.

dasadi  25.10.2021, 22:35
@AngiedieSchlaue

Eine so hochwertige Küche wird man aber eher mitnehmen. Man kann heute für kleines Geld tolle Küchen aus Wohnungen abholen.

bwhoch2  25.10.2021, 12:49
3500 € für eine Küche ist viel zu teuer.

Das kommt doch ganz darauf an. Wie kann man das beurteilen, wenn man weder Wohnung noch Küche kennt?

Solange du nicht Unterschreibst kann auch nichts Rechtsgültig sein. Übrigens ist das eine bekannte Masche das Einrichtungsgegenstände völlig überteuert übernommen werden sollen. Der alte Mieter hat eben keine Lust seine Möbel selbst zu schleppen. Das Dilemma dabei ist das er ein dummen findet wird der dann den Preis bezahlt weil Wohnungen eben heiß begehrt werden. Bei dir würde das heißen er muss die Küche selbst abbauen und transportieren. Er wird dir die Wohnung wohl nur mit dem Kauf der Küche überlassen. Aber vielleicht hast du ja auch Glück was ich dir natürlich von ganzen Herzen wünsche.