Wohnsitz für Kind ummelden

5 Antworten

Gemeinsames Sorgerecht - Dein Mann kann die Ummeldung vornehmen.Das Ummeldedatum ist zweitrangig: sie zieht aus und hat dann 14 Tage Zeit dafür. Außerhalb dieses Zeitfensters wird nicht vor- oder zurückdatiert...

Für den Umzug bzw. die Ummeldung beim Amt benötigt Deine Tochter die Unterschrift beider Eltern, da Ihr gemeinsames Sorgerecht habt.

Dein Mann kann Deine Tochter auch alleine ummelden. Unterlagen braucht sie grundsätzlich alles, was ihr gehört. Natürlich nicht zum Anmelden, sondern weil sie diese bei sich haben sollte und nicht bei Dir.

internetty  27.06.2011, 00:45

Nein, kann der Vater nicht ohne Zustimmung der Mutter.

elijahfan  27.06.2011, 00:51
@internetty

Deine Tochter hat doch sicherlich auch noch was zu sagen. Sie ist 17! also ist sie bald volljährig. Behandelt sie doch auch so und nicht wie ein kleines unmündiges Kind. Wie soll sie in Kürze selbst bestimmen können, wenn Ihr jetzt einen solchen Zirkus macht.

erdzwerg 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 01:18
@elijahfan

Das ist richtig...mir geht es aber icht darum, sondern einfach nur drum, wer das bestimmen kann....daß sie einverstanden sein muß und wir sie nicht zwingen wollen ist logisch. Mir geht es hier einfach nur ums Gesetz, wie dort die Richtlienien sind. Ansonsten könnte ja jeder Vatewr einfach so mal sein Kind Ummelden, oder umgekehrt..ohne das Wissen des anderen Sorgeberechtigten. Und das darf ja auch nicht sein.

erdzwerg 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 01:20
@erdzwerg

Ganz abgesehen davon ist sie nunmal noch nicht volljährig, ansonsten würde sie vielleicht auch auf das Recht bestehen rauchen zu dürfen in der Öffentlichkeit oder Alkohol zu sich nehmen. Sie ist 17 und somit noch minderjährig!

erdzwerg 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 00:43

Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zählt nun nicht mehr? Kann mein Ex sie einfach so ummelden ohne mein Wissen?

erdzwerg 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 00:41

Na es kann ja sein, daß eine Geburtsurkunde vorgelegt werden muß und die trägt man nicht bei sich..deshalb fragte ich.

Es war nun so, daß meine Tochter sich selbständig ummelden konnte ohne eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Komische Welt!

Habe mich nun selber mal telefonisch erkundigt bei der Behörde. Beide Elternteile müssen unterschreiben. Danke Euch!