Wohnraumkündigung aus gesundheitlichen und Altersgründen
Hallo zusammen,
meine Großeltern benötigen aus gesundheitlichen Gründen (und Altersgründen) dringend eine altengerechte Wohnung. Derzeit wohnen Sie in der 3. Etage eines Hochhaus ohne Aufzug und komment weder rauf noch runter.
Hat man hier ein "Sonderkündigungsrecht" oder muss die Frist von 3 Monaten eingehalten werden sowie Mietzahlung bis zum Ablauf?
Herzliche Grüße und vielen Dank
6 Antworten
Wenn die Großeltern keinen verständnisvollen Vermieter haben und sie vorzeitig aus dem Vertrag lässt,müssen die 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden und auch die vollen 3 Monatsmieten gezahlt werden !!! Die zu viel gezahlten Nebenkosten,bekommen sie dann ja nach der Jahresendabrechnung wieder.
Die Frist muss eingehalten werden. Vielleicht könnt ihr euch mit dem Vermieter auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen, wenn ihr einen Nachfolger bringt.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in dem Fall nicht.
Und ob dieser Vermieter verständnisvoll ist ...?
Da eine solche Gesundheitseinschränkung ja nicht urplötzlich kommt, ist es dem Mieter durchaus zuzumuten fristgerecht zu kündigen. Natürlich wenn die Wohnung schneller geräumt wird, kann der Vermieter sie nicht grundlos einfach leer stehen lassen. Sobald neu vermietet ist entfällt die Mietzahlung.
Die 3 Monate Kündigungsfrist müssen eingehalten werden. Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte evtl. etwas daran ändern wenn..ja wenn er sich denn kulant zeigt..muß er aber nicht.
Viel Glück bei der Wohnungssuche ..