Wohngrundstück als Zweitwohnsitz?

1 Antwort

deine frage ist unverständlich - willst du wissen, ob du da eine neue hütte bauen darfst oder ob und wie du das anmeldest? letzteres ist einfach: du kannst bzw. musst überall dort einen zweitwohnsitz anmelden, wo du zusätzlich auch wohnst; das kann auch ein wohnwagen sein. dafür brauchst du keine ´gesetzeslücken´, sondern einfach einen blick in´s meldegesetz. ein zusätzlicher blick in die kommunalen bedingungen des betreffenden standortes sagt dir, in welcher höhe du zweitwohnungssteuer zu entrichten hast oder davon befreit werden kannst.

zu den bauvorschriften kann hier nichts gesagt werden, da wir dein bundesland bzw. die kommune nicht kennen.

douschka 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 00:10

Danke erstmal. Genau, möchte wissen ob ich da eine neue Hütte drauf bauen, die nicht den Vorschriften eines normalen Wohnhauses entspricht oder ein Mobilhome drauf stellen darf. Für den Neubau eines Efh steht nichts im Weg, doch ich möchte das Grundstück nach Abriß des jetzigen Hauses als Freizeitgrundstück nutzen. Zweitwohnsitz, ob mit oder ohne Steuer ist zweitranging. Wäre interessant zu wissen, ob man einen Nutzungsänderungsantrag dafür stellen muss.

baghera  27.06.2017, 08:47
@douschka

Wäre interessant zu wissen, ob man einen Nutzungsänderungsantrag dafür stellen muss.

das kann dir nur deine gemeinde bzw. das dortige bauamt beantworten.