Wohngrundstück als Zweitwohnsitz?
Ein Freizeitgrundstück kann ggf. als Zweitwohnsitz genutz werden. Ist es jedoch problemlos möglich ein Grundstück mit Haus und Dauerwohnrecht als Zweitwohnsitz zu nutzen (Ferienhaus)? Nutzungsänderung?
Suche nach Gesetzeslücken um Bauvorschriften zu umgehen, denn Ferienhäuser unterliegen weniger strengen Auflagen.
Das bestehende Wohnhaus ist abrißreif oder müsste aufwendig saniert werden. Ich will aber kein Haus für die Ewigkeit. Es sollte klein, preisgünstig und praktisch sein. Ein wintertaugliches Mobilhome oder ein Blockbohlenferienhaus mit entsprechneder Isolierung reicht mir. Zentrale Wasser- /Abwasserversorgung und Strom ist vorhanden.
Wer hat Erfahrung oder kennt sich gut mit dieser Materie aus?
1 Antwort
deine frage ist unverständlich - willst du wissen, ob du da eine neue hütte bauen darfst oder ob und wie du das anmeldest? letzteres ist einfach: du kannst bzw. musst überall dort einen zweitwohnsitz anmelden, wo du zusätzlich auch wohnst; das kann auch ein wohnwagen sein. dafür brauchst du keine ´gesetzeslücken´, sondern einfach einen blick in´s meldegesetz. ein zusätzlicher blick in die kommunalen bedingungen des betreffenden standortes sagt dir, in welcher höhe du zweitwohnungssteuer zu entrichten hast oder davon befreit werden kannst.
zu den bauvorschriften kann hier nichts gesagt werden, da wir dein bundesland bzw. die kommune nicht kennen.
Wäre interessant zu wissen, ob man einen Nutzungsänderungsantrag dafür stellen muss.
das kann dir nur deine gemeinde bzw. das dortige bauamt beantworten.
Danke erstmal. Genau, möchte wissen ob ich da eine neue Hütte drauf bauen, die nicht den Vorschriften eines normalen Wohnhauses entspricht oder ein Mobilhome drauf stellen darf. Für den Neubau eines Efh steht nichts im Weg, doch ich möchte das Grundstück nach Abriß des jetzigen Hauses als Freizeitgrundstück nutzen. Zweitwohnsitz, ob mit oder ohne Steuer ist zweitranging. Wäre interessant zu wissen, ob man einen Nutzungsänderungsantrag dafür stellen muss.