Wohnen in einem Wochenendhaus?
Ich habe vor in einem Wochenendhaus zu wohnen, werde aber trotzdem 2km weiter meine Mietwohnung behalten und dort weiterhin gemeldet sein. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich baue zur Zeit ein Wochenendhaus mit einem ausgebauten Keller und einem Erdgeschoss. Zusammen je 60qm. Gas Wasser Kanalanschluss Telefon und Strom Anschluss sind vorhanden. Die bauliche Größe entspricht dem was ich dort bauen darf. Massivbauweise mit Wärmedämmung Brennwert Fußbodenheizung usw. Grundstücksgrösse sind 300qm. Ich möchte dort nicht meinen Wohnsitz anmelden. Das Gebiet ist als Sonderzone für Freizeit und Wochenendhäuser ausgewiesen.
4 Antworten
Nutzung für Wochenende und Freizeit meint nicht zusammenhängende Zeiten von 360 Tagen. Selbst dann nicht, wenn im persönlichen Einzelfall die "Freizeit" so lang ist, weil man z.B. nicht mehr im Erwerbsleben steht. Hier scheint ein "Dauerwohnen" beabsichtigt. Das ist mit Sicherheit nicht durch den Bebauungsplan gedeckt. Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt hat das zunächst nichts zu tun.
Wer viel fragt bekommt viele Antworten. Manchmal sollte man sich die Frage schenken.
Übrigens beantwortest Du Dir die Frage schon selbst. Wenn das Gebiet nicht zur Dauerwohnnutzung freigegeben ist, dann darfs Du da nicht dauerhaft wohnen. Aber, wo kein Kläger da kein Richter.
Viel Erfolg beim Bauen.
Streng genommen musst du dich laut Meldegesetz ummelden, auch wenn du nur ins Nachbarhaus umziehst. Ich habe neulich auch einen Rüffel auf der Gemeinde bekommen, weil ich mich erst nach ein paar Monaten nach Umzug ins Nachbardorf umgemeldet habe.
Wenn das ganze aber als Sonderzone ausgewiesen ist, weiß ich nicht ob du dort überhaupt einen Hauptwohnsitz haben darfst.
Aber generell stört es ja niemanden, wenn du deinen Wohnsitz bei deinem eigenem Haus belässt. Ich an deiner Stelle würde mir die Mühe sparen und alles lassen wie es ist. Es ist ja auch nicht für immer ;)
Es geht bei der Einwohnermeldung nicht darum wo man eine Wohnung gemietet hat, sondern darum, wo man lebt. Wenn er seinen Wohnsitz ändert ist, so weit ich weiß, auch eine Ummeldung erforderlich, aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.
Ich möchte meinen Wohnsitz ja nicht ändern. Alte Wohnung bleibt, Postanschrift bleibt auch. Es kann der Stadt doch egal sein wo ich schlafe und meine Freizeit verbringe. Es ist ja ein Freizeitgrundstück. Für mich bedeutet Freizeit, wenn ich Feierabend habe. Die Nutzung des Gebietes ist ja ganzjährig erlaubt.
Wenn du jetzt in deinem Wochenendhaus wohnst, dann hast du deinen Wohnsitz geändert, egal ob du das willst oder nicht und das musst du rein rechtlich Melden. Man muss sich dort melden wo man wohnt, sonst ist es ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Ob du jetzt noch deine alte Wohnung (Zweitwohnung) hast, wohin auch deine Post geschickt wird, ist dem Amt egal.
dort dürfen sie sicher nicht permanent wohnen . bei der kommune nachfragen. sonst wäre das schon in ordnung .
da der fragende die mietwohnung behält , ist eine ummeldung nicht relevant .