Darf ein Wochenendhaus als Dauerwohnsitz genutzt werden?
Hallöchen!
Mein Freund und ich möchten uns gerne ein Wochenendhaus kaufen, um dort dauerhaft zu leben. Wir sind beide von der Idee begeistert, da dies eine praktische Alternative wäre, um eine horrende Miete zu umgehen, sich dennoch ein kleines Eigenheim während des Studiums zuzulegen und eben ländlich zu leben. Wie würde sich so eine Situation im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte gestalten? In welchen Bereichen seht ihr diese Idee problematisch? Außerdem bestünde die Option den Erstwohnsitz bei unseren Familien beizubehalten.
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir Auskünfte erteilen könntet.
Liebe Grüße!
4 Antworten
Generell ist dauerhaftes Wohnen in als Wochenendhäusern ausgewiesenen Bereichen verboten, dazu gibt es inzwischen eindeutige Urteile. Die Gründe, aus denen eine Gemeinde das verbietet, können ganz unterschiedlich sein, sind aber in der Regel nicht willkürlich. Die Dauernutzung kann sich im Übrigen auch auf den Bestandsschutz auswirken. Dann sieht´s ganz schlecht aus.
Insofern: Gründlich darauf achten, ob das WE-Haus als Hauptwohnsitz genutzt werden darf - und kann. Genug WE-Häuser sind schlecht isoliert und was im Sommer dann noch ganz romantisch ist, kann im Winter eiskalt werden. Auch Ver- und Entsorgungsleitungen würde ich gründlich unter die Lupe nehmen. Eine kleine (genehmigte) Sickergrube für Abwässer, die für ein WE-Haus geplant ist, ist beispielsweise mit einer Dauernutzung schnell überfordert.
Das hängt alles davon ab, wie es baurechtlich geregelt ist. In einem als Wochendhaus bezeichneten Gebiet dürft ihr nur euren Zweitwohnsitz haben, darf also nicht eure Meldeadresse sein.
Wie oft ihr in eurem Wochenendhaus tatsächlich seid, ist natürlich schwer zu überprüfen. Allerdings müsst ihr berücksichtigen, dass die Behörden dass schon an gewissen Kriterien überprüfen werden, z.B. dem Müllaufkommen.
Beachten müsst ihr auch, dass es in manchen Orten eine Zweitwohnungssteuer gibt.
Fazit: Es ist nicht so einfach wie es klingt - sonst würde das ja jeder machen.
Was aber natürlich geht ist: Nehmt euch eine normale Wohnung weiter außerhalb und zahlt dort weniger Miete.
Das würde ich bei der zuständigen Gemeinde anfragen. Wenn der Erstwohnsitz bei den Eltern bestehen bleibt, sollte das aber wohl in den meisten Fällen kein Problem sein.
Das kommt darauf an, wie das Wochenendhaus liegt, wie es angeschlossen ist etc. Soweit ich weiß müssen Wohnungen, die dauerhaft als Wohnsitz genutzt werden, mittlerweile beispielsweise an eine Kläranlage angeschlossen sein (was vor ein paar Jahren wohl noch anders war). Wochenendhäuser sind das nicht unbedingt.