Woher bekommen Beamte ihre Pension? Wird sie auch aus der Rentenkasse gezahlt?

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Hallo ProfDrMedBecker,

Sie schreiben:

Woher bekommen Beamte ihre Pension? Wird sie auch aus der Rentenkasse gezahlt?

Antwort:

Die Beamtenpensionen werden auf gar keinen Fall aus der "DRV - Rentenkasse" bezahlt!

Dies ginge nur mit einer Grundgesetzänderung!

Die Beamtenversorgung liegt in erster Linie im Verantwortungsbereich des Bundes und der Länder!

Die Kostenbelastung für die Beamtenversorgung ist astronomisch und wird den deutschen Staatshaushalt in den nächsten Jahren noch stärker in die Bredouille bringen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)#Nachhaltige_Finanzierung_der_Versorgung

Auszug:

Nachhaltige Finanzierung der Versorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gesetzgeber hat bei den Rentenkassen mit dem teilweisen Übergang vom Umlageverfahren auf eine kapitalgedeckte Versorgung (Riester-Rente) auf die demographische Entwicklung reagiert. Durch die Begrenzung der Ausgaben für Rentenzuschüsse sollte der Bundeshaushalt über eine Generation hinweg um insgesamt 1.800 Milliarden Euro entlastet und die Nachhaltigkeitslücke der Rentenversicherung geschlossen werden.

Für die öffentlichen Haushalte stellen auch die Pensionen eine beachtliche Belastung dar. Wie Bernd Raffelhüschen u. a. in einer Studie 2005 berechnete, betragen die Barwerte der Pensionslasten der Länder 1.797 Milliarden €[13] und sind damit größer als die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte. In verschiedenen Bundesländern werden Anstrengungen unternommen durch Einrichtung von Pensionsfonds für neu eingestellte Beamte die Versorgungsausgaben zu sichern. Eine Entlastung der Haushalte ist allerdings erst zu erwarten, wenn die neu eingestellten Beamten in Pension gehen. Die Versorgungs-Steuerquote wird von 2001 (ca. 10 %) in vielen Bundesländern auf über 20 % im Jahre 2020 steigen, im Stadtstaat Hamburg wird sogar jeder vierte Euro der Einnahmen zur Finanzierung der Pensionen ausgegeben werden. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Hansestadt seit etwa Anfang der achtziger Jahre nicht mehr in die Beamtenpensionskasse eingezahlt und somit keine Rücklagen gebildet hat. Die Pensionen müssen deshalb über Kredite finanziert werden, was die Kosten erhöht.

Rheinland-Pfalz hat bereits 1996 einen Pensionsfonds eingerichtet, der zukünftige Pensions- und Beihilfeleistungen abdecken soll. Zwischen 27,7 % und 38,8 % der Besoldungsausgaben für neu eingestellte Beamte werden zusätzlich einem kapitalgedeckten Fonds zugeführt, für ältere neu eingestellte Beamte erhöht sich der Prozentsatz ab 45 bzw. 50 Jahren um 50 oder 100 %. Bis 2004 sind die zukünftigen Ausgaben von 20 % der Landesbeamten durch den Pensionsfonds abgedeckt.

Allerdings hat sich im gleichen Zeitraum die Pro-Kopf-Verschuldung erhöht. Die zusätzlichen Mittel mussten durch Neuverschuldung erbracht werden und stellen zunächst keine nachhaltige Entlastung des Haushalts dar. Dies zeigt, dass insbesondere für die Bundesländer mit ihrem hohen Personalbestand an Beamten die nachhaltige Finanzierung der Versorgung in Frage gestellt ist.

Fazit:

Die Finanzierung der Renten in der "DRV" ist schon eine sehr große Herausforderung!

Die zukünftige Finanzierung der Beamtenpensionen gleicht dagegen einer Apokalypse!

Die Gründe für dieses Dilemma liegen in der historischen Vergangenheit!

http://www.uni-speyer.de/files/de/Forschung/Publikationen/Dissertationen/WaltherSteffen.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lifefree  20.12.2016, 22:11

Und weil die Beamten überproportional im Bundestag vertreten sind und alle Minister, Präsidenten und Kanzler Beamte sind, wird sich nur schwer etwas ändern. Aber die Österreicher haben es doch geschafft!

Der Dienstherr hat dem Beamten auf Lebenszeit ein Gehalt zu zahlen (Alimentationspflicht).

Dies reduziert sich auf maximal 71,55% wenn der Beamte in Ruhestand geht.

DerHans  21.12.2016, 13:11

Der kleine Unterschied besteht darin, dass beim Beamten, das letzte Gehalt maßgeblich ist.

Von 71,55 % können Rentenversicherte nur träumen, da bei ihnen der Durchschnitt des gesamten Arbeitsleben heran gezogen wird.

physicus  22.07.2018, 18:11

Beamte im Ruhestand ist eine beknackte Formulierung. Waren die denn während ihrer Dienstzeit etwa unruhig?

kevin1905  22.07.2018, 18:17
@physicus

Hab ich mir nicht ausgesucht, die Bezeichnung... :P

Nein, es ist ein separates System, völlig unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung (Überschneidungen höchstens mal bei z.B. Versorgungsausgleich oder durch anrechenbare Zeiten aus einem vorhergehenden Arbeitsverhältnis). das Ruhegehalt leistet der Dienstherr. Theoretisch finanziert sich dieses System durch Rückstellungen. In der Praxis klappt das aber wohl nicht ganz so wie es gedacht war. Aber ist ja bei der gesetzlichen Rente auch nicht anders.

DerHans  21.12.2016, 13:06

Allerdings hat man seit Jahrzehnten "vergessen", diese Rückstellungen auch tatsächlich zu bilden. Vielmehr hat man sich darauf verlassen, dass diese Kosten bei einer wachsenden Wirtschaft, von der arbeitenden Bevölkerung geleistet werden kann.

Leider funktioniert das bei einer sinkenden Bevölkerung und gesteigerter Lebenserwartung nicht mehr.

SupraX  21.12.2016, 22:49
@DerHans

Deswegen ja "theoretisch" und "klappt wohl nicht ganz so wie es gedacht war".

Aber gerade bei diesem Hintergrund muss einem doch erst recht einleuchten wie unklug es wäre alle Beamten jetzt in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

Aber so ist das halt, die Leute sehen nur das Lehrerhepaar im Ruhestand mit dem neuen SLK, den sich die Verkäuferin nach 40 Jahren Teilzeit bei Lidl trotzdem nicht leisten kann, liest im Internet wie unglaublich überbevorteiligt alle Beamten doch sind und schreit erst mal unfair. Aber wirklich mal so richtig damit befassen will sich dann doch niemand.

martinzuhause  19.12.2016, 13:55

da gibt es keine rückstellungen da keine beiträge dafür gezahlt werden. es kommt aus der selben quelle wie das einkommen vorher - also aus steuermitteln

SupraX  19.12.2016, 14:05
@martinzuhause

Schon klar. Aber es geht ja um das abweichende System.

Rückstellung in dem Sinne, dass der Beamte im Verleich zum Arbeitnehmer in vergleichbarer Position ein deutlich geringeres Brutto bekommt. Das ist eben so, weil der Beamte nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliegt. Er kann ja nicht arbeitslos werden, bekommt Ruhegehalt vom Dienstherrn und ist auch frei in der Krankenversicherung  (obgleich natürlich trotzdem Versicherungspflicht besteht, die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten ab). Für den Arbeitnehmer zahlen Arbeitgeber - und Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenversicherung. Beim Beamten sind dafür mit eben jenem Betrag den der Dienstherr nicht mit dem Brutto "auszahlt", da keine Pflicht in der Rentenversicherung, Rückstellungen für die spätere Beamtenversorgung zu bilden.

Wenn du dir das mal optisch verdeutlichen willst, dann schau dir mal die Besoldungstabelle eines Beamten an und vergleiche diese mit dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers vergleichbarer Entgeltgruppe und Stufe aus dem öffentlichen Dienst.

Eine Beamter bezieht im Alter ein Ruhestandsgehalt (gemeinhin als Pension) bekannt..

Er hat mit seinem Dienstgeber einen Vertrag auf Lebenszeit. In diesem ist auch die Höhe der Alimentation geregelt.

Die Beamten bekommen ihre Versorgungsbezüge von der Behörde bei der sie tätig waren.

Beamte sind keine Rentner, folglich können sie auch keine Gelder von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

SupraX  19.12.2016, 16:32

Die Beamten bekommen ihre Versorgungsbezüge von der Behörde bei der sie tätig waren.

Das stimmt nicht ganz. In Bayern zum Beispiel erfolgt die Besoldung der Beamten des Freistaates Bayern (egal ob Polizei, Finanzamt oder Vermessungsamt...) durch das Landesamt für Finanzen. Dieses setzt auch die Versorgungsbezüge fest und ist für die Auszahlung zuständig. Die tatsächliche Auszahlung (die abschließende Überweisung auf das Konto) erfolgt dann durch die Staatsoberkasse. So ähnlich ist es in den meisten Bundesländern.

Beamte sind keine Rentner, folglich können sie auch keine Gelder von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Auch das ist nicht ganz richtig. Eine Beamtenversorgung schließt einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus. Es gibt viele Beamte, die vor der Ernennung in der freien Wirtschaft tätig waren und die Wartezeit erfüllt haben. Einige sind auch während des Beamtenverhältnisses (oder danach, insbesondere bei frühzeitigem ausscheiden durch Dienstunfähigkeit oder besondere Altersgrenze) noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann besteht auch ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung neben dem Ruhegehalt aus dem Beamtenverhältnis. Allerdings erfolgt gegebenenfalls eine Kürzung des Ruhegehaltes auf das Niveau eines "Nur-Beamten".

Apolon  19.12.2016, 16:58
@SupraX

@Suprax,

du beziehst dich bei dem ersten Teil deiner Antwort auf Landesbeamte - richtig.  

Und hier erfolgt die Besoldung durch das jeweilige Bundesland und dies sogar während der aktiven Dienstzeit.

Es gibt aber auch Kommunalverwaltungen und hier erfolgt die Besoldung durch die  jeweilige Behörde.

Bei dem 2. Teil deiner Antwort liegst du jedoch voll daneben, denn die Frage bezog sich auf die Pension und nicht auf eine mögliche zusätzliche Rente.

SupraX  19.12.2016, 17:17
@Apolon

Eben. Es gibt AUCH Kommunalverwaltungen. Du hast aber allgemein von Beamten geschrieben, nicht von Beamten der Kommunalverwaltung. Und allgemein ist diese Aussage nicht richtig.

Dein zweites Argument habe ich vielleicht falsch interpretiert, mag sein. Die Aussage ein Beamter könne kein Geld von der Deutschen RV erhalten ist aber einfach falsch. 

Einigen wir uns auf ein Missverständnis.

Apolon  20.12.2016, 11:50
@SupraX

Aber sicher doch, einverstanden!