Wo steht, dass man Berichtsheft während der Arbeitszeit führen darf (was man ja auch tatsächlich darf)?

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Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG müssen Betriebe ihre Lehrlinge zum Führen von Berichtsheften anhalten, sofern dies in den Ausbildungsordnungen oder in anderen Vorschriften (z. B. Berufsausbildungsvertrag, Tarifvertrag) vorgesehen ist. Sie müssen die Berichtshefte kostenfrei zur Verfügung stellen. Muster sind beim Berufsverband, der Innung oder im Schreibwarenhandel erhältlich. Dem Auszubildenden muss Gelegenheit gegeben werden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen. Ausbilder sollten die Berichte regelmäßig, möglichst monatlich, durchsehen und gegenzeichnen, damit sie kontrollieren können, ob der/die Auszubildende die vermittelten Inhalte verstanden hat bzw. an welchen Stellen Lücken bestehen.

Mit einer Richtlinie wurden die unterschiedlichsten Anweisungen zur Führung der Ausbildungsnachweise vereinheitlicht. Diese Richtlinie, zur Führung von Ausbildungsnachweisen beschließt der Berufsbildungsausschuss (§44 HWO) und die Vollversammlung der zuständigen Handwerkskammer.

schau mal hier...

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html

Berichtsheft / Schriftliche Ausbildungsnachweise

Jeder Azubi muss während seiner Lehre ein Berichtsheft führen und dort seine Tätigkeiten vermerken . Das Berichtsheft ist der Ausbildungsnachweis. Mit ihm wird nachgewiesen, dass du an deinem Ausbildungsplatz auch deinen Beruf erlernt hast.

Der Azubi muss sein Berichtsheft regelmäßig führen. Der Ausbilder kann von ihm verlangen, dass er das Berichtsheft zu einem bestimmten Termin vorlegen muss. Kommt der Azubi dieser Pflicht nicht nach, droht ihm eine Abmahnung bzw. die Kündigung der Lehrstelle.

Der Ausbilder muss die Einträge kontrollieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, sollte der Azubi sein Berichtsheft trotzdem regelmäßig führen, denn er braucht vollständige Ausbildungsnachweise für die Zulassung zur Abschlussprüfung: Ein vollständiges Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was viele Azubis nicht wissen: Fast für alle Berufe schreibt die Ausbildungsordnung vor, dass der Azubi sein Berichtsheft während der Arbeitszeit an der Lehrstelle führen darf!

Wenn ein Ausbilder vom Azubi verlangt, falsche Angaben in seinem Berichtsheft zu machen, sollte er sich nach der Probezeit wehren. Denn dies ist immer ein Hinweis darauf, dass die Ausbildung mangelhaft ist bzw. die Azubis oft ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen. Alles, was in den schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, hast du offiziell an deiner Lehrstelle gelernt. Falls du später Schadensersatz wegen einer mangelhaften Ausbildung fordern will, ist das Berichtsheft der wichtigste Nachweis!

Eigentlich wird da umgekehrt ein Schuh daraus: Wo steht, das eine berufliche Tätigkeit in der Freizeit erledigt werden muss?

Ansonsten dürfte das wenn überhaupt in der berufsspezifischen Ausbildungsordnung stehen, denn dort wird auch definiert, ob und in welchem Umfang ein Berichtsheft geführt wetden muss.

Aber wozu benötigst Du diese Info? Wenn es da konkrete Probleme in deinem Ausbildungsbetrieb gibt, gehe zur IHK bzw. Handwerkskammer. Die erklären das Notfall auch direkt dem Arbeitgeber.

Das würde mich auch mal interessieren, mir wird dazu von jedem etwas anderes Gesagt, der eine Ausbilder sagt es ist Arbeitszeit, der andere sagt es ist keine Arbeitszeit und muss nach der Arbeit oder Zuhause geschrieben werden... Ich mache eine Ausbildung als IT-Systemelektroniker.

Weis jemand wie das bei diesem Ausbildungsberuf geregelt ist?

Wenn du eine genaue Quelle brauchst, dann erkundige dich bei deiner zuständigen Handelskammer oder Handwerkskammer. Jede Kammer hat dort eigene Regelungen und Paragraphen. Wenn du dort anrufst, dann können sie dir dort Auskunft darüber geben