Wo sollte das Knöllchen bei Regen angebracht zu werden?

2 Antworten

Das O-Amt hat nichts falsch gemacht. Das Abrubbeln ist dir zuzumuten. Eine Beschwerde ist nicht gerechtfertigt und wird keinerlei Folgen haben.

Komm aus deinem Glashaus raus- ich will dir mal einem Stein an den Kopf werfen....
Wenn du nicht VORHER SCHON WISSENTLICH GEGEN EIN VERBOT VERSTOSSEN HÄTTEST, MÜSSTEST DU DIR JETZT KEINEN KOPF MACHEN... ODER ZIEH AUFS LAND

Userhm  16.04.2018, 17:38

ja, ist korrekt, denn nur damit ist sicher gestellt, dass denen niemand einen Lackschaden o.ä. unterjubeln kann.Aber schön, dass du jetzt aus dem Glashaus raus bist..Und- LESEN KANN ICH SOGAR IN MEHREREN SPRACHEN...

PuzzlesChoice 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 17:29

Ach, du bist ein Steinewerfer, so´ne linke Ratte ?

Wenn du richtig lesen könntest, wärst du im Vorteil !

Meine Frage war, ob es korrekt ist, mir das Teil auf die Scheibe zu drücken !