Wo kann ich mich melden wenn ich Baupfusch vermute?
muss ich das direkt bei der polizei anzeigen, oder an welche stelle/behörde kann ich mich wenden?
6 Antworten
Hallo Klaus,
grundsätzlich ist baupfusch nicht im Strafgesetzbuch enthalten und somit keine straftat. die polizei wird wohl nur einschreiten, wenn "gefahr im verzug" ist. also musst du erstmal zusehen, dass du deinen schaden ersetzt bekommst. nicht vergessen darfst du dabei natürlich, dass du, sollte wirklich ein Baupfusch vorliegen, nur innerhalb von 5 Jahren wegen Sachmängelgewährleistung gegen den Bauträger / Bauunternehmer vorgehen kannst und das sowohl wegen sichtbarer als auch unsichtbarer (erst nach der Abnahme entdeckter) Mängel. Schau mal hier rein, da hat jemand eine ähnliche frage gestellt: http://www.recht-finanzen.de/forum/affich-25803-unsichtbare-mangel-beim-bau-baupfusch
LG, cooper
Ich nehme mal an, Du bist der Bauherr.
Erster Ansprechpartner wäre der zuständige Architekt.
Bringt das Nichts, würde ich das zuständige Bauamt (welches auch den Bauantrag genehmigt hat) auf die Missstände hinweisen und um Überprüfung bitten.
Anzeige bei der Polizei wäre die letzte Möglichkeit, wenn auch die ausführende Baufirma nicht kooperativ ist.
Du als Bauherr: Baupfusch ist zunächst keine Straftat. Nur gefährliche Dinge kannst Du der Polizei melden -- dann besteht aber die Gefahr, daß die Baustelle geschlossen wird.
Normalerweise mußt Du gegen den ausführenden Unternehmer zivil klagen, falls auf Mahnungen nichts passiert. Solange Du noch nichts gezahlt hast, hast Du aber ein besseres Druckmittel in der Hand als jede Klage bieten kann.
Einen Baufachmann fragen: Architekt, Bauleiter. Oder jemanden sehr erfahrenen im Bekanntschaftskreis. Aber Du musst Mängel (Pfusch) so anmahnen, dass sie auch wirklich behoben werden, dazu brauchst Du schon jemanden, der sich auskennt. Sonst kommst Du nicht weit damit. Fachmann oder Bausachverständiger. Mängelrüge nach VOB, Mängelbeseitigung, ...
Die Baubehörde oder die Polizei interessieren sich dafür nur, wenn mit dem Zusammenbruch des Hauses und Gefahren für Leib und Leben oder die Allgemeinheit zu rechnen ist.
Wenn es einfach nur der "übliche" Pfusch ist, dann solltest Du Dich an die Handwerkskammer wenden oder eine Sachverständigen mit einem Gutachten Beauftragen.