Versuchten Einbruch zur Anzeige bringen bzw. der Polizei melden?
Bei uns wurde an der Kellertür sowie an der Haustür versucht einzubrechen. Wir leben in Miete und haben es den Vermietern gemeldet. Sollten wir den Vorfall der Polizei melden bzw. Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
6 Antworten
Falls ihr von eurer Versicherung was haben wollt, wegen einer Beschädigung, MÜSST ihr das sogar der Polizei melden. Ein versuchter Einbruch geht bei der Polizei nur in die Statistik. Die haben genug mit richtigen Einbrüchen zu tun
Mache das. Vielleicht gibt es ja in der Gegend noch mehrere Medlungen über Einbrüche und dann wird da vielleicht vermehrt Streife gefahren.
Es soll auch Mieter geben, die selbst in das gemietete Haus oder die Wohnung einbrechen, weil sie vielleicht den Schlüssel vergessen oder verloren haben. Die daraus resultierenden Schäden wird kein Vermieter hinnehmen.
Solltet ihr also irgendwann ausziehen, könnt ihr 100x behaupten, ihr wart das nicht, wenn ihr das nicht bei der Polizei angezeigt habt. Stellt sich der Vermieter stur, bleibt das an Euch hängen.
Also Anzeige bei der Polizei und vermutlich wird diese sogar nach Spuren suchen, mit denen vielleicht andere Delikte verglichen werden können, denn ein Einbrecher wird es immer wieder irgenwo versuchen und häufig nach dem gleichen Muster vorgehen.
Auch wenn nicht sofort was dabei raus kommt, habt ihr wenigstens für später dokumentiert, dass ihr es nicht wart und deshalb auch nicht für Schadensersatz aufkommen müßt.
. Sollten wir den Vorfall der Polizei melden bzw. Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Ja, auf jeden Fall!
Gegen unbekannt wird es nicht viel bringen Aber auf jedenfall der Polizei !!! melden, möglicherweise gibt es Zeugen etc.