zu welchen Behörden muss man sich wenden, wenn man Wald kaufen will?
Zu welchen Behörden muss man sich wenden, wenn man ein Stück Wald kaufen will?
6 Antworten
Da musst Du Dich einfach an den Verkäufer wenden. Da Gebietskörperschaften Wald fast nie zum Verkauf anbieten, werden Waldflächen in der Regel von privat an privat verkauft. Forste einfach regelmäßig den Lokalteil Deiner Tageszeitung durch, denn dort werden solche Waldstücke meistens zum Verkauf angeboten. Gelegentlich kommt es auch zu Zwangsversteigerungen durch die örtlichen Amtsgerichte. Auch diese Versteigerungen werden in den Tageszeitungen oder Amtsblättern inseriert. Als Laie wirst Du jedoch kaum in der Lage sein, den Wert eines Waldstücks richtig einzuschätzen. Um nicht unnötig viel Geld auszugeben, sollte immer ein Wertgutachten des örtlich zuständigen Forstamtes eingeholt werden, vor allem wenn es sich um größere Flächen handelt.
Generell sind die Waldbesitzer zuständig (was auch sonst).
Bei öffentlichen Domänen sind Forstwirte zuständig - da wird aber auch nichts verkauft.
Die Nachfrage übersteigt derzeit das Angebot - Preise steigen stetig.
Es gibt Fachzeitschriften.....von privat für privat....
Wenn Du Wald aus öffentlichem Besitz kaufen willst, mußt Du Dich an die Behörde/Gemeinde wenden, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ansonsten läuft der Kauf von Waldgrundtücken genauso wie bei der Übertragung aller anderen Immobilien.
Die Gemeinden verkaufen in aller Regel nichts. Falls doch, dann wollen sie sich den kauf vergolden lassen.
An den verkäufer des waldes stehen ja oft anzeigen in der zeitung
Wald ist Privatbesitz. Man muss einen Besitzer fragen, ob er seinen Wald verkauft.
Irrtum! Nur rund 44% der Waldflächen sind in privatem Eigenum. Der überwiegende Rest gehört den Gebietskörperschaften. Übrigens: Besitz ist nicht gleich Eigentum.