Wo gilt die Grundstücksgrenze bei einem Bachlauf?
Unser Grundstück wird duch einen Bachlauf (Bach ist ungefähr 1,5 m breit) vom Nachbarn getrennt. Wo genau gilt die Grundstücksgrenze bzgl. der Neubepflanzung von großen Bäumen (hier: Weide) ? Der Abstand zur Grenze soll 4 m sein. Ist der Bach halb jedem Anlieger, ab welchem Punkt werden die 4 m gemessen ?
2 Antworten
Bei solchen Gewässern gilt die katastermäßige Flurgrenze weiter, auch wenn der Bach mäandriert oder das Bachbett sich vergrößert. Die Abstandsregeln für Bebauung richten sich nach dem Landes-Wasserrechtsgesetz; die Bepflanzung ist mit Wasserbehörde und Naturschutzbehörde abzustimmen.
Auf dem Bach liegen diverse andere Rechte wie Angelrechte, Naturschutzrechte, Wasserrechte, selbst wenn der Bachlauf nicht gesondert parzelliert sein sollte.
Diese öffentlich-rechtlichen Regelungen gehen den privatrechtlichen (BGB und Landesnachbarrechtsgesetz) vor.
könnte echt strittig werden. normal gilt hier die bachmitte, wobei sich ja der bachverlauf durch höhere gewalt irgendwann ändern kann. keine andere gemarkungsgrenzen im katasterkartenwerk? aber-hui- ich hoffe, es kommt nicht wegen 75 cm zu einem kriegerischen akt oder so....
Keine Ahnung, naive und unbrauchbare Antwort