Wird Zeit bei eingezogen Führerschein angerechnet?
Hallo
Ich habe dieses Jahr ziemlich Mist gebaut und zwar wurde ich unter Alk Einfluss abgehalten und mir vor Ort noch der Führerschein weggenommen. Zu mir selber, habe seit 20 Jahre den Führerschein, hatte nie einen Unfall oder einen Führerscheinentzug und drei Blitzer mit Verwarngeld von 15 Euro. Ich wurde auch schon oft angehalten und musste blasen und hatte immer 0,0. Ich fahr auch sonst nie wenn ich was getrunken habe. Aber an diesem Tag weiß ich auch nicht was mich geritten hat und ich sehe es auch ein.
Meine Frage ist aber, das ganze ist Ende August passiert, seitdem habe ich keinen Führerschein und ich habe bis jetzt noch keine Post bekommen. Falls es zu einer Strafe kommt, wird mie die Zeit wo ich jetzt keinen Führerschein habe mit angerechnet? Weil ich sehe zwar meinen Fehler ein, aber nicht das ich einen möglichen Führerscheinentzug bekomme und die Zeit eventuell nicht mit einbrechnet wird, immerhin habe ich mittlerweile knapp 1,5 Monate keinen Lappen mehr.
3 Antworten
Ja, die Zeit wird angerechnet.
wird mie die Zeit wo ich jetzt keinen Führerschein habe mit angerechnet?
Natürlich wird die Zeit angerechnet, das aber schon in der Urteilsfindung für das Gesamtstrafmaß.
Auf dem Strafbefehl, den Du noch erhalten wirst, steht dann die restliche Sperrfrist, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils.
D.h. sieht der Richter z.B. 12 Monate als angebracht an und Du erhältst den Strafbefehl erst 3 Monate nach vorläufiger Entziehung der FE, stehen im Strafbefehl weitere 9 Monate als Sperrfrist festgeschrieben.
bei ner freundin wurde dieser zeitraum mitangerechnet.