Führerschein in Behörde verloren gegangen, wer haftet, Führerscheinentzug gültig?

2 Antworten

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Ja das ist Rechtens .....es kommt nicht darauf an wann du den FS in den Briefkasten geworfen hast (zugestellt ) sondern wann er in Amtliche Verwahrung gekommen ist !

das Bedeutet .......erst wenn ein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle den FS in den Händen hat gilt dieser als in Verwahrung genommen ..........dieses wirst du nicht beweisen können ,,,,,,,

Dickerchen123 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 19:47

Danke für deine Antwort :)

Soweit mir in Erinnerung ist gilt ein Brief als zugestellt wenn er im Briefkasten des Empfängers liegt.

Man muss hier zwar noch auf eine Frist abstellen die sich auf normale Arbeitstage bezieht, das heißt für einen an einem Samstag eingeworfenen Brief der erst am Montag entnommen wird kann auch erst dann die Frist von einem Monat anlaufen. Grundsätzlich sollte aber die Verantwortlichkeit im Bereich der Behörde liegen.