Führerschein in Behörde verloren gegangen, wer haftet, Führerscheinentzug gültig?
Hallole
eine Bekannte ist zu schnell unterwegs gewesen. Folge Führerscheinentzug für 4 Wochen. In Absprache mit der Sachbearbeiterin hat sie den Führerschein vor ihrem Urlaub, im Beisein einer Freundin, in den Briefkasten der Behörde geworfen. Als sie ihn jetzt wieder haben wollte ist bekannt geworden, dass der Führerschein nicht in der Behörde ist. Die Folge: Führerschein neu beantragen, mit Verlustmeldung. und erneute 4 Wochen Entzug, da in Behörde der FS ja nicht aufgetaucht ist und somit nicht als abgegeben gilt.
Wer kennt sich da aus und kann mir dazu was schreiben? Kann das wirklich rechtens sein`?
Danke schon mal
Grüssle
2 Antworten
Ja das ist Rechtens .....es kommt nicht darauf an wann du den FS in den Briefkasten geworfen hast (zugestellt ) sondern wann er in Amtliche Verwahrung gekommen ist !
das Bedeutet .......erst wenn ein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle den FS in den Händen hat gilt dieser als in Verwahrung genommen ..........dieses wirst du nicht beweisen können ,,,,,,,
Danke
Soweit mir in Erinnerung ist gilt ein Brief als zugestellt wenn er im Briefkasten des Empfängers liegt.
Man muss hier zwar noch auf eine Frist abstellen die sich auf normale Arbeitstage bezieht, das heißt für einen an einem Samstag eingeworfenen Brief der erst am Montag entnommen wird kann auch erst dann die Frist von einem Monat anlaufen. Grundsätzlich sollte aber die Verantwortlichkeit im Bereich der Behörde liegen.
Vielleicht hilft das: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kuendigung-im-Briefkasten-gilt-als-zugestellt-2097587.html
vielen Dank für deine Antwort und den Link :)
Danke für deine Antwort :)