Wird Stromrückzahlung auf Harzt 4 angerechnet?

9 Antworten

Das ist in der Tat eine strittige Frage, da das Guthaben ja aus einer Zeit vor der Antragstellung resultierte und vermutlich ja bis zum Tod des Vaters auch von 2 Personen mit entsprechender Abschlagspauschale resultierte. Da sollte die Anwältin zumindest nochmals prüfen, ob die Höhe der Anrechnung der Situation entprechend angemessen ist und die bisherige Höhe der Abschlagpauschale für den Haushalt des Antragstellers passend gewählt wurde und mittlerweile nicht zu hoch gewählt wurde.

Hey, ja leider ist das so.

Auch Betriebskostenabrechnung. Habe immer bewusst mehr Warmmiete gezahlt um nie eine Nachzahlung zu erhalten und jetzt muss ich aufgrund der Elternzeit aufgestockt werden und die wollen alle Abrechnungen sehen :(

Ich finde das auch sehr gemein da man es ja im vor raus auch gezahlt hat

isomatte  09.10.2014, 10:02

Die Betriebskosten / Nebenkosten,werden dir bei ALG - 2 Bezug zu deiner Kaltmiete gezahlt,der normale Haushaltsstrom aber nicht,den musst du aus dem Regelsatz zahlen !

Deshalb wird auch eine Gutschrift aus den Neben / Betriebskosten,die nicht den Haushaltsstrom betreffen,auf den Bedarf angerechnet,auch wenn diese aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammen.

Denn im Gegenzug würde dir das Jobcenter auch eine Nachzahlung der Neben / Betriebskosten zahlen,die aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammen,wenn du diese Nachzahlung in deinem Leistungsbezug zugestellt bekommst.

DarthMario72  08.10.2014, 13:15

Es geht um Strom, nicht um Betriebskosten. Da ist die Rechtslage unterschiedlich.

Bitterkraut  08.10.2014, 13:11

Betriebskostenabrechnung ist eine andere Baustelle, da das Amt ja die Betriebskoten übernimmt, die Stromkosten aber nicht.

Rückzahlungen auch für Haushaltsstrom dürfen im Grundsatz dann angerechnet werden, wenn und soweit sie auf eine Zeit außerhalb des Leistungsbezugs datieren und nicht aus der Regelleistung bestritten wurden.

Jetzt hat er eine Anwältin die ihm heute sagte, dass diese Gutschrift als Vermögen angerechnet werde.

Das ist eine wagemutige Aussage. Da sollte er doch gleich nach einem maßgeblichen Urteil und nach der m.E. analogen Behandlung von Steuerrückerstattungen fragen.

Man kann beides rein ökonomisch schlüssig als Vermögen bewerten, Arbeitsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit machen das m.W. nicht. Vgl. Fachliche Hinweise zu § 11 - 11b, Rz. 11.79.

Scheint, die Anwälten möchte aus unerfindlichen Gründen ^^ einen Prozess.

Bringst du Zahlen durcheinander oder hast du ev. etwas falsch zugeordnet.

  • Ab dem 01.05.2012 Bedarfsgemeinschaft angemeldet* Beim Vater in der Wohnung nehme ich an und vorher hat er dann auch schon Geld vom Amt bekommen?

  • hatte bis zum 30.04.2012 den normalen Regelsatz erhalten.* Spricht dafür, das er vorher schon Geld vom Amt erhalten hat.

  • 28.04.2012 erfolgte eine Gutschrift des Stromanbieters*. Nagut, Strom wird normal eh´nicht vom Amt gezahlt. Nur ein sehr geringer Teil davon.

  • dass diese Gutschrift als Vermögen angerechnet werde.*

Das ist soweit wohl richtig und fällt in die Erbmasse.

Jetzt geht das Amt her und holt sich die Hälfte zurück von ihm.

Mit welcher genauen Begründung? Ich nehme mal an das es darauf ankommt, weshalb das Amt sagt das sie die Hälfte wollen.

Gruß Nino

Cynthia1986 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 13:20

Falls ich durcheinander geschrieben habe, sorry (war nicht beabsichtigt :) )

Es gab ja nichts zum Erben, es gab noch nicht mal in Testament und dementsprechend ggeht dann alles auf seine Mutter über

chanfan  08.10.2014, 13:23
@Cynthia1986

Tschuldigung, aber wer soll dann denn jetzt einen teil der Rückzahlung erstatten? Der Sohn, die Mutter oder...............?

Und wie bereits geschrieben: Mit welcher Begründung will das Amt ein teil von dem Geld. Die werden doch eine Begründung in der Forderung stehen haben.

Gruß Nino

Cynthia1986 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 13:25
@chanfan

Sie hätten zu viel gezahlt

Mein Freund soll die Hälfte rückertatten bzw. sie ziehen es sich einfach ab...

Die Gutschrift erfolgte an seine Mutter

DarthMario72  08.10.2014, 13:32
@Cynthia1986

Jetzt bin ich irritiert. Bist du sicher, dass es um die Gutschrift geht?

Cynthia1986 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 13:35
@Cynthia1986

und nachdem das amt die kompletten kontoauszüge, auch die von seiner mutter, sehen wollte, haben sie festgestellt, dass am 28.04.2014 der zufluss erfolgte. nun wollen sie die hälfte von der gutschrift rückerstattet haben (mein freund soll zahlen bzw. sie bringen es sich in abzug)

meine frage liegt jetzt darin, ob sie dies dürfen, da er erst ab dem 01.05.2014 in einer bedarfsgemeinschaft lebt.

Cynthia1986 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 13:40
@Cynthia1986

meinte 28.04.2012 und 01.05.2012

Wie alt ist denn der Freund bzw.war er damals und was haben seine Eltern für Leistungen bekommen,waren es Leistungen nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder nach dem SGB - Xll vom Sozialamt ?