Wird mit die Entschädigungmeiner KFZ-Versicherung, als Einkommen aufs ALG 2 angerechnet?

5 Antworten

In diesem komplizierten Fall hole Dir bitte auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

cyracus  15.02.2014, 14:23

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

.

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Warum läßt Du die Versicherung nicht direkt die Rechnung der Werkstatt bezahlen? So wie in "Rechnung einreichen und vergessen"? Das gehört bei einigen Versicherern zum Service, dann wissen die nämlich auch, daß Du das Geld nicht einfach eingesackt hast.

DerHans  15.02.2014, 16:43

Dann soll also die Werkstatt die Wertminderung kassieren?

Die Wertminderung ist ja ein reiner Vermögenstausch. Vorher hattest du ein Fahrzeug mit einem Wert X. Dieser ist jetzt um diese Wertminderung reduziert. Die Gebührenerstattung hast du ja auch ausgelegt.

Ja natürlich wird der Geldeingang angerechnet, warum denn auch nicht? Es wird doch davon keine Rechnung bezahlt und der Schaden wird doch auch nicht beseitigt, so ja jedenfalls die Frage. Zudem etwas wirr das Ganze, für mich. Was ist bitte eine Rückzahlung und warum sollte eine Teilkaskoversicherung die Selbstbeteiligung erstatten und was hat eine Schadenfreiheit damit zu tun?

Ich würde behaupten, dass das eine knifflige Frage ist. Grundsätzlich darf man ja ein Auto haben, dass einen Wert von bis zu 7500€ und nicht mehr als 102PS hat (komische Formel). Wenn dein Wagen nun einen Schaden hat und die Versicherung ja praktisch nur den Wertverlust ersetzt, kommst du ja nicht über die 7500€, sondern bekommst nur den Schaden ersetzt. Ein Normaldenkender Mensch könnte ja jetzt sagen, dass man da nichts Befürchten dürfte. Aber was ist bei unserem Staat heute noch normal? Ich würd das einfach mal für mich behalten :o)