Private Haftpflichtversicherung - Nach Schaden wird nur Wertminderung angeboten
Hallo,
mein hochwertiges Edelstahlkochfeld wurde beschädigt. Die Versicherung des Verursachers bietet mir eine Wertminderung von 500,- € an, da die Nutzung nicht eingeschränkt ist. Den Selbstbehalt von 150,- € soll ich noch bei dem Verursacher einfordern.
Ich ärger mich jeden Abend über den entstandenen Schaden und habe eigentlich keine Lust, mir das vollständig verkratzte Kochfeld weiterhin anzuschauen.
Details
- Das Kochfeld ist ca. 10 Monate alt
- Wiederbeschaffung ca. 1500,- €
- Einbau und Gasumrüstung ca. 150,- €
Muss ich das akzeptieren oder kann ich auf Austausch bzw. Erstattung der Wiederbeschaffung bestehen?
3 Antworten
Da kann man höchstens um die Höhe der Wertminderung feilschen. Eine vom Versicherer angesetzte Wertminderung von über 30% für eine lediglich optische Beeinträchtigung erscheint mir allerdings schon großzügig bemessen. Den SB, den der Verursacher mit seinem Versicherer vereinbart hat, muss er Dir zahlen. - Bei Schadenersatzansprüchen geht es nie um einen Neuwert, sondern immer nur um Zeitwerte in Geld oder Reparaturkosten oder eben den Ersatz der Wertminderung in Geld - andere, weitergehende Ansprüche sind i.d.R. nicht durchsetzbar. Ich kann zwar Deinen Ärger nachvollziehen - aber so ist nun einmal die Rechtslage in Deutschland. Da Du so ein hochwertiges Ceranfeld hast, noch ein Tip: Man sollte eine Glasbruchversicherung mit Einschluß des Ceranfeldes besitzen, dann bekommt man Ersatz zum Neuwert, falls 'mal durch ein Mißgeschick etwas Schweres auf das Kochfeld fällt und dieses dadurch bricht...
Ach ja, vergiß meinen letzten Satz - es ist ja kein Glaskochfeld!
Du kannst versuchen mit der gegnerischen Versicherung nocht etwas zu verhandeln, aber den Neupreis wirst Du leider nicht bekommen......
1fckoeln, tut mir leid , Dir nichts Positiveres mitteilen zu können...und ja, ich kenne mich damit recht gut aus.........
Ich kenne Dein Edelstahlkochfeld nicht, aber es gibt mit Sicherheit Mittel mit denen man den Kratzer einigermaßer gut retouchieren kann. Erkundige Dich am besten mal in einem Küchenfachgeschäft........
Das ist im § 823 BGB klar geregelt. Der Geschädigte soll nicht schlechter (aber auch nicht besser) gestellt werden, als ob der Schaden nicht geschehen wäre, Sobald das Kochfeld in deiner Küche eingebaut war, galt es als Gebrauchtgerät. Der Preis für gebrauchte Elektrogeräte ist übersichtlich. Die Schadenshaftung ist grundsätzlich auf den Zeitwert begrenzt.
Dass der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt vereinbart hat, hat damit überhaupt nichts zu tun, Dieser reduziert nur seine Versicherungsprämie.
Mir geht es nicht darum hier viel rauszuholen. Ich mochte den Schaden behoben haben.
Die Versicherung hat zuerst gedacht, es handelt sich um ein Glaskochfeld und hatten schon jemanden beauftragt, dieses auszutauschen. Das geht wohl nicht so einfach mit dem Gaskochfeld aus Edelstahl.
Um den Schaden zu beheben, muss wohl das ganze Kochfeld ausgetauscht werden.
Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung das nicht übernehmen will und daher versucht, mich mit einer Wertminderung abzuspeisen.
@BEAFEE: hast du hier fundiertes Wissen oder ist das ehr deine persönliche Einschätzung?