Anrechnung SF Jahre Motorroller und PKW
Hallo,
nachdem ich für mich beispielhaft die Kosten der KFZ Haftpflichtversicherung für einen gebrauchten Kleinwagen und einen 125er Motorroller berechnet habe, ist mir aufgefallen, dass der Roller deutlich günstiger ist. So stellt sich die Frage, ob sich diese deutlich günstigeren Beiträge nutzen lassen könnten, um später in der Versicherung für ein Auto günstiger starten zu können. Jedoch zweifle ich ein wenig, mit einer etwas über 100€ kostenden Versicherung soviel bei einer über 1000€ kostenden zu sparen. Ich möchte jedoch nur hervorheben, dass ich von einem A1 Roller spreche, nicht von den kleinen bis 50ccm. Wisst Ihr ob es grundsätzlich möglich ist? Einerseits habe ich gelesen, dass sich die SF Klasse, die man sich über ein Motorrad erarbeitet hat, auf die PKW Versicherung anrechnen lassen kann, andererseits stand in den Vertragsbedingungen für eine KFZ Versicherung, dass nur KFZ Jahre angerechnet werden können.
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Ja - Du hast völlig recht. Die SF-Rabattstufen bei einem Leichtkraftrad werden später bei der Anmeldung eines Autos berücksichtigt.
Hier ist es völlig egal was die einzelnen Fahrzeuge kosten.
Wichtig ist, dass man eine unfallfreie Fahrpraxis bekommt und daher werden auch die SF-Stufen angerechnet.
Gruß A.
So kenne ich es auch, man muß nicht mal damit fahren, es kann auch Jahre in der Garage verbringen. Hauptsache das LKRad ist angemeldet, also versichert. Dann ersteht es sich eben die schadenfreien Jahre. Sie sind ohne weiteres auf einen PKW, sogar auf einen Lieferwagen oder ein Campingfahrzeug übertragbar.
Ich mach das so seit ich nen Führerschein habe. Früher kleine Moppeds später dann die Wettbewerbsenduros (die nur mit 8 oder 10PS versichert werden) haben SF Stufen gesammelt die ich dann später auf teurere Moppeds oder Autos übertragen habe.
Das mußt du ganz schnell an den Dachverband der Versicherer schreiben. Die machen das dann nämlich alle seit Jahrzehnten falsch.
Bei meiner Versicherung ist das gar kein Problem, den SFR eines Motorrades auf einen PKW zu übertragen.
Für mich ist die 125er immer noch ein Leichtkraftrad, was nur 125ccm und 15PS/11kw haben darf
http://motorrad.wikia.com/wiki/LeichtkraftradLediglich die 80km/h regel ist zum Glück weggefallen, da ja Drosseln Singvögel sind und nicht in Motorrädern verbaut werden sollen ;)
OK, aber bei uns geht es auch mit Leichtkrafträdern.
hallo kim lass dich nicht irre machen.
so ist es immer noch bei allen Versicherungsunternehmen.
Gruß A.
Eine 125er ist ein Leichkraftrad und kein Motorrad ;)
Bist Du Dir sicher? Wurden die Spielregeln nicht vor wenigen Monaten komplett umgestellt?
Quelle?
@LeSansTalents
auch wenn es bei dir vielleicht aufgrund eines dümmlichen Sachbearbeiters etwas anders -und scheinbar falsch!- gelaufen ist:
Krafträder (egal ob man es nun Motorrad, Moped, oder leichtkraftrad nennen mag) AB 125ccm (!!!) können ihre erfahrenen versicherungsrabatte untereinander auch nutzen!
D.h., ich kann 10 Jahre ein Auto fahren, dieses dann abmelden und den Versicherungsvertrag für ein Motorrad oder auchbein 125ccm leichtkraftrad nutzen - oder umgekehrt!
Wie gesagt, ich praktiziere es selber mit zwei 125er Rollern für meine beiden Kids
Und wenn die diese Verträge brauchen, kann ich mir immer noch überlegen ob ich die abmelde oder einfach einen weiteren Vertrag %-technisch reduziere ... Wer weiß wofür man den nochmal brauchen kann - die 15€/Jahr machen einen nicht ärmer ;)
Also ich habe zwei 125 ger Roller versichert, einer in aktuell in sf5, der andere in sf1/2
Für den sf5 zahle ich ich im Moment 13,xx€, für den sf1/2 17,xx€. Beide Roller laufen über saisonkennzeichen 6 Monate im Jahr, d.h beide Roller Kosten mich ZUSAMMEN ca 31€ im Jahr!
Natürlich nur Haftpflicht versichert ... zum % schrumpfen reicht das dicke aus, wenn meine Kids in 10, bzw 15 Jahren Auto fahren wollen, habe ich zwei Verträge mit jew. sf15 in der Schublade liegen .
Und ja, wir können die Autos später auf die Kids anmelden, und die Versicherung über mich mit dem Passus "abweichender Halter" anmelden.
Dann gehen alle knöllchen an die kurzen und die Versicherung kann auch direkt von deren Konto gebucht werden - und irgendwann kann ich denen die Verträge auch überschreiben, wenn Die das irgendwann wollen...
P.s.:
Die Roller selber sind schon lange verschrottet weil beide verunfallt mit ein paar Monaten TÜV angeschafft - ich muss ja nur zum TÜV wenn ich am Straßenverkehr teilnehmen möchte - und ja, einen verwertungsnachweis habe ich natürlich für beide bekommen - falls ich die mal brauchen sollte!
P.s.:
Bevor jetzt die Kommentare kommen " Motorräder gehen aber nur bis SF10!"
- das ist richtig und das weiß ich, aber richtig ist auch, das die Motorrad- bzw leichtkraftrad % ab 125ccm beim umschreiben auf einen PKW Vertrag auf die effektiv "erfahrenen" Schadensfreie Jahre ( in meinem Fall dann 15) eingestuft werden. Also SF 15 ;)
Kostet mich pro Kind, bzw. Roller auf 15 Jahre gerechnet ca. 180€ Versicherungsbeiträge, die spare ich dann beim Auto im ersten Quartal wieder ein ;)
Beispiel Audi a1:
Haftpflicht mit Vollkasko in SF1/2 ca 1700€/Jahr
Haftpflicht mit Vollkasko in SF15 ca 620€/Jahr
Wie gesagt, im ersten Quartal hab ich die Kosten wieder drin und danach bleibt es bezahlbar... Vor allem wenn man als guter Papa seinen beiden Kindern ein Auto vor die Tür stellen will ;)
Nein das wird leider nicht gehen, da die 125er ein Leichtkraftrad ist uns somit nicht als Motorrad in dem Sinne zählt. Ich bin Jahre lang Auto gefahren und musste dann mit 140% bei der 125er anfangen... Habe ein Jahr später den A schein gemacht (weil mir die 125er zu wenig wurde) und dann wurde meine 750er Gixxer als Zweitwagen gerechnet ;) und bin dort mit 80% glaube eingestiegen..
Warum schreibst Du denn, wenn Du keine Ahnung hast ?
Doch die Schadensfreie Jahre mit einem Leichtkraftrad werden bei einer Zulassung eines Autos angerechnet !
Ach ja... Btw ich schrieb oben, dass ich Jahre lang Auto gefahren bin! Das heißt aber nicht, dass ich kein Auto mehr habe... Es ging mir nur um die SF Übernahme von 125er auf Auto oder umgekehrt
Okey das kannte ich nicht aber mein "Moped" war nur ein Jahr versichert und bin dann auf die 750er umgestiegen. Also traf für mich die Regelung nicht zu ABER die Zweitwagenregelung ;) Zudem eine Moped kein Leichkraftrad ist, da Mopeds nur bis 50ccm gehen
Meine 750er zählt als Zweitwagen, habe da selber gestaunt! Bei der 125er müsste ich nochmal genauer in den Versicherungsschein kucken was die Prozente angeht aber da bin ich auf jeden Fall hoch eingestiegen... Alles übrigens bei der DEVK
@LeSansTalents
Falls du bei der DEVK vorher ein Moped versichert hattest und 2 volle Kalenderjahre unfallfrei gefahren bist, dann wirst du nach der "Mopedregelung" in die Sondereinstufung SF 2 gestuft (Beitragssatz 41% bei Krafträdern! Hat mit der Zweitwagenregelung überhaupt nichts zu tun!):
Sie haben die letzten zwei vollen Versicherungsjahre ein Moped auf Ihren Namen unfallfrei bei uns versichert? Dann können Sie mit einem eigenen Schadenfreiheitsrabatt besonders günstig in unsere Kfz-Versicherung für Pkw einsteigen.
Meine 750er zählt als Zweitwagen, habe da selber gestaunt!
Für eine Zweitwagenregelung mußt du ja erst mal ein Erstfahrzeug angemeldet und auch versichert haben. Ohne Erstfahrzeug gibt es grundsätzlich keine Zweitwagenregelung!!!
Hallo Siola,
was ist denn eine Mopedregelung ?
Habe ich noch nie gehört - auch noch nie bei der DEVK!
Gruß A.
Dummtüch, denn für Zweiräder gab es in Deutschland bisher keine Einstufung mit 140% Beitrag. Und eine Annrechnung als Zweitwagen wird auch nicht möglich, denn es war ja auch keiner, oder?
Ok, danke für die Antwort
Völliger Blödsinn - bei Moppeds gibts keine SF-Stufen !