Wird meine Insolvenz aufgehoben oder nur das Verfahren eingestellt?

3 Antworten

Ruhig bleiben, alles im grünen Bereich.

Das bedeutet lediglich das der Sogenannte "Schlußtermin" nicht real vor dem Richter stattfindet, sondern alle Beteiligten nur schriftlich benachrichtigt werden. Dabeo wird ohnehin nur fesgelegt wie hoch der jeweilige  Anteil der Insolvenzgläubiger ist. Ist diese Vorgehensweise beendet, beendet auch das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren. Du wirst dann darüber unterrichtet daß das Verfahren beendet ist mit der Angabe daß vorgesehen ist zum ?? ??.???? die Restschuldbefreiung zu erteilen.

Aus Deinem Insolvenzverwalter wird nun ein Treuhänder und Du darfst die Zeit bis zur endgültigen Restschuldbefreiung treu und brav die Pfändbaren Beträge abliefern. In der Regel werden sie Dir ja ohnehin schon abgezogen.

Chizumy 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 11:19

also im Brief stand nichts drin das ich den Treuhänder bezahlen soll.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 20:26

und wann?

Artus01  02.10.2016, 06:36
@Chizumy

Der Justizfiskus bedient sich immer zuerst, und das in voller Höhe aus der Masse, bevor die Insolvenzgläubiger was bekommen. Sollte keine Masse vorhanden sein kommt eben alles auf die Schlußrechnung.

Sollte die Vergütung für den Treuhänder nicht gestundet sein muß er bezahlt werden. Die 110 € kann auch ein Hartz IV bezieher bezahlen.

Die große Rechnung der Justizkasse kommt nach Erteilung der Restschulbefreiung, also nach 6 Jahren. Kann der Schuldner dann nicht bezahlen muß er gegenüber der Justizkasse nachweisen (z. B. Hartz IV Bescheid) daß er nicht zahlen kann. Diesen Nachweis muß er jährlich erbringen. Sollte er zwischenzeitlich zahlungsfähig sein muß er die Zahlungen selbstständig aufnehmen, bzw. eine Ratenzahlung vereinbaren. Kann er überhaupt nicht zahlen wird die Forderung nach drei Jahren bei der Justizkasse ausgebucht. Dann tritt verjährung ein, denn die Justitzkasse vollstreckt nicht.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 20:25

also im Brief stand:"Hinsichtlich des Beschlusses über die festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von 800€ ,wird darauf hingewiesen dass sie diesen Betrag(derzeit)nicht bezahlen müssen.Der Betrag wird aufgrund der bewilligten Verfahrenskostenstundung zunächst aus der Staatskasse gezahlt bzw. der vorhandenen Insolvenzmasse entnommen" was bedeutet das? das die die 800€ von meinen Insolvenzschulden abziehen? oder muss ich die zahlen?

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 20:11

also ich hab gelesen das man den Treuerhänder bezahlen muss,wegen Stundung? zählt das auch bei mir? "Die Stundung erfolgt separat für jeden Verfahrensabschnitt. Häufig werden zunächst die Verfahrenskosten für das Insolvenzeröffnungsverfahren und das Haupt-Insolvenzverfahren gestundet. Dies bedeutet aber in diesen Fällen auch, dass zunächst keine Stundung der Verfahrenskosten für die Wohlverhaltensperiode vorliegt. Der Schuldner ist in diesem Fall zum Beispiel verpflichtet, die Mindestvergütung des Treuhänders (§ 293 InsO) für die Zeit der Wohlverhaltensperiode zu zahlen. Der Betrag ist aber überschaubar und beträgt derzeit (Stand Jahr 2010) pro Jahr einmalig 119 Euro."

Artus01  01.10.2016, 20:22
@Chizumy

Stimmt, die Stundung muß immer beantragt werden, wenn nicht muß gezahlt werden.

Aber auch wenn gestundet wurde taucht der Betrag auf der Rechnung der Gerichtskasse auf die nach der WVP kommt.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 20:03

also ich muss noch etwas zahlen? o.O also bei mir können sie nix holen da ich nich zahlungsfähig bin.

Artus01  01.10.2016, 20:07
@Chizumy

Wenn Du nichts zahlen kannst, ist nichts zu holen. Das verfahren wird auch dann beendet. Allerdings mußt Du Dich melden wenn Du wieder über pfändbares Einkommen verfügst.

Hallo,

anrufen beim Gerichtsvollzieher, er wird es wissen!?

Emmy

Reanne  01.10.2016, 18:26

Blödsinn, der Gerichtsvollzieher hat damit gar nichts zu tun.

Es sind ja verschiedene Phasen zu durchlaufen, bis man nach einem Antrag auf Privatinsolvenz von den Restschulden befreit wird.

Der Brief bedeutet, dass das gerichtliche Insolvenzverfahren abgeschlossen wird (es müsste ein Datum angegeben sein) - danach kommt die Wohlverhaltensphase und nach deren Ablauf kann die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Chizumy 
Beitragsersteller
 02.10.2016, 11:28

also im Brief stand da nichts von :/

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 21:25

muss ich die sofort in raten abbezahlen oder nach der Inso?

Samika68  02.10.2016, 07:36
@Chizumy

Was Du jedes Jahr bezahlen musst, ist der Treuhänder (rund 135€) - da führt kein Weg drum herum.

Die Verfahrenskosten selbst (die von Dir erwähnten 800€) werden nach der WVP und einer Restschuldbefreiung fällig.

Du hast entweder die Möglichkeit - sofern machbar - schon während der WVP diese Kosten mit Raten abzuzahlen, oder nach Restschuldbefreiung einen Antrag auf Stundung zu stellen. Dann hast Du noch etwas Zeit und kannst auch nach Ablauf der Stundungsfrist eine Ratenzahlung vereinbaren.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 21:25

Zudem stand da das ich die Vergütung vom Insolventverwalter in höhe von 800€ momentan nicht zahlen muss und sie aufgrund von einer bewilligten Verfahrenkostenstundung von der Staatskasse bezahlt bzw der vorhandenen Insolvenzmasse entnommen.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 19:55

was ist denn eine Insolvenzmasse? muss ich dann da auch hin? oder wie wird das dann geregelt? also muss ich mir dann keine Sorgen machen das die meine Insolvenz aufheben,oder?

Samika68  01.10.2016, 21:11
@Chizumy

Insolvenzmasse ist das, was eventuell an Wertgegenständen und/oder Geld vorhanden ist, um einen Teil der Schulden decken zu können.

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen!

http://www.insolvenz-hannover.de/4.html

Hier werden die einzelnen Phasen des Verfahrens erklärt.

Chizumy 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 18:25

also bis zum 24.01.2017 hätten die Gläubiger Zeit noch Beschwerden oder so einzureichen.Also das etwa? ein anderes Datum stand da nicht mehr

Reanne  01.10.2016, 18:27
@Chizumy

Wenn bis zu dem Termin von Gläubigern keine Einwendungen kommen, ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen.

Samika68  01.10.2016, 18:29
@Chizumy

Ja, es wird die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis gegeben.

Was z. B. aus der Insolvenzmasse nicht verwertbar ist und es wird dann auch ein Treuhänder bestellt etc.