wird mangels zu verteleinder massse ohne schulssverteilung aufgehoben(§200Inso)
Ich bin seit einem jahr in insolvenz und vorkurzem erhalte ich ein bescheid das ich vom restschuldenbefreit bin.Und jetzt habe ich ein beschluss erhalten mit der aussage;Das Insolvenzverfahren über das vermögen ....... wird mangels zu verteilender Masse ohne schlussverteilung aufgehoben wird (§200Inso). Meine frage ist was hat das zur bedeuten und wie kann ich da angehen? Bedanke mich im vorraus!!!
2 Antworten
"erhalte ich ein bescheid das ich vom restschuldenbefreit bin."
a) vermutlich ein Bescheid, in dem die Restschuldbefreiung a n g e k ü n d i g t wurde. Die E r t e i l u n g der Restschuldbefreiung erfolgt i.d.R. 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Somit ist noch keine (Rest-)Schuldbefreiung eingetreten.
"ein beschluss erhalten mit der aussage;Das Insolvenzverfahren über das vermögen ....... wird mangels zu verteilender Masse ohne schlussverteilung aufgehoben wird (§200Inso). "
b) Das ein Insolvenzverfahren aufgehoben wird, ist ein ganz normaler Vorgang. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben und dann läuft noch die restliche Zeit des Restschuldbefreiungsverfahrens, die sog. Wohlverhaltensphase, bis nach 6 Jahren die Erteilung der Restschuldbefreiung winkt. Leider wird nie verstanden, dass es zwei Verfahren gibt, das eigentliche Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren. Es ist also nicht so, dass sich ein Insolvenzverfahren über 6 Jahre lang streckt. Was sich 6 Jahre lang streckt, ist das Restschuldbefreiungsverfahren. Und deshalb bekommen so viel Leutz Panik, wenn plötzlich nach 12, 18 oder 24 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ins Haus flattert.
"und wie kann ich da angehen?"
c) weshalb sollte man dagegen angehen ?
ganz herzlichen danke
Dass dir nicht weggenommen werden kann, weil nichts da ist, was man dir wegenehmen durfte.
vielen vielen danke
genau !