Wenn die Polizei einen mitnimmt,weil man Suizid begehen wollte und die einen mit ins KH nehmen, wird das vermerkt?
Wird das dann im PolizeiSystem wie POLAS vermerkt ? ( man stellt sich & und versucht nicht zu entkommen oder sonstiges )
5 Antworten
Selbstverständlich steht das anschließend in POLAS.
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Die Polizei darf eine Zwangseinweisung auch nicht durchführen.
Es wird immer ein Arzt und das Ordnungsamt hinzugezogen. Die Zwangseinweisung anordnen darf jedoch nur das Ordnungsamt!
Die Polizei ist lediglich dabei, weil sie im Notfall Zwang anwenden darf, um die Zwangseinweisung durchzusetzen.
Bei einem versuchten Suizid bzw. Suizidgefahr sollte ein Bericht gefertigt werden.
Der Sachbearbeiter, der diesen Einsatzbericht nachher auf den Tisch gelegt bekommt kann dann entscheiden, ob er es in POLAS eintragen lässt. Dies geschieht dann in Form eines PHW (personenbezogenen Hinweises), der in diesem Falle "Freitodgefahr" wäre.
Also führt nicht gleich jeder Suizidversuch bzw. jede Suizidgefahr zu einem Eintrag, es kann aber trotzdem sein.
Dies hängt immer vom Sachbearbeiter und den eingesetzten Beamten ab (nicht jeder fertigt dazu einen Bericht).
Ach ja?
Ich rede von NRW und da ist laut dem §12 PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) die örtliche Ordnungsbehörde sachlich zuständig! Und das ist nicht der Notarzt, sondern das Ordnungsamt!
Nachzulesen übrigens hier:
Des Weiteren wird bei einer solchen Zwangseinweisung am nächsten Tag durch einen Richter geprüft, ob die Einweisung weiter Bestand hat.
Das Ordnungsamt arbeitet natürlich eng mit dem Notarzt zusammen, jedoch liegt die endgültige Entscheidung ganz allein bei der örtlichen Ordnungsbehörde!
So dann erkläre mir jetzt mal was daran falsch ist und in welchem Gesetz es denn steht, dass nur der Notarzt eine Zwangseinweisung anordnen darf?
War NRW nicht auch für Gladbeck verantwortlich. Na toll.
Gladbeck liegt fast 30 Jahre zurück, in der Zeit hat sich viel getan :)
Aber ich schätze Ihre qualifizierten Antworten.
Bei einem Suizidversuch wird im Regelfall ein Notarzt verständigt. Der Notarzt kann in so einem Fall (wegen Eigengefährdung) eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlassen mit dem RTW. Sollte sich der Betroffene weigern in die Psychiatrie eingeliefert zu werden hat der Notarzt das Recht die Polizei zur Unterstützung zum Einsatzort zu rufen. Die Polizei kann veranlassen, dass der Betroffene auf der Trage fixiert im RTW in die Psychiatrie verbracht wird. Ein Eintrag erfolgt im Tagebuch der Polizeibeamten, ein Tätigkeitsnachweis der für jeden Einsatz geschrieben wird.
Bei meinem Kommentar falsch drunter schreiben und selbst solch einen Schwachsinn hier schreiben!
Ich verweise auf meine Antwort unter meinem Beitrag - alles belegt an den dazugehörigen Gesetzen!
Das ist kein Schwachsinn. Entschuldige für Dich vielleicht weil Du absolut keine Ahnung davon hast.
Ich arbeite tagtäglich im polizeilichen Dienst und treffe des Öfteren solche Maßnahmen zusammen mit dem Ordnungsamt und dem Arzt. Daher weiß ich sehr wohl, wer im Endeffekt eine Zwangseinweisung anordnen darf und habe es ja auch oben mit Gesetzestexten belegt.
Von dir kommt ja nichts weiter als bloße Vermutungen - nicht mal anhand von Gesetzen kannst du es belegen.
natürlich wird das, wie jeder Polizeieinsatz, protokolliert und intern als Datensatz gespeichert. Es ist aber kein Delikt, das jetzt in deinem Führungszeugnis aufgeführt wird.
Nein, da wird das nicht erfasst.
falsch.