Diebstahl mit 12 / 13
Guten Tag, meine Tochter hat vor einer Woche einen Diebstahl begannen und ich durfte sie bei der Polizei abholen. Nun ist meine Frage ob das irgendwo vermerkt wird, im Führungszeugnis o.Ä. nicht, wird die Straftat, denn irgendwo gespeichert bzw. sprich das die Polizei,dass im Computer oder sonst wo gespeichert hat? Vielen Dank für Antworten im voraus!!!
8 Antworten
Die Sache steht nicht im Führungszeugnis, da dort nur Strafen vermerkt werden, die ein Strafmaß von
- 90 Tagessätzen
- 3 Monaten Haft
überschreiten. Wurde man mehr als ein mal verurteilt, steht jede Strafe drin.
Das Verfahren gegen deine Tochter wird eingestellt, daher wird es nur im Erziehungsregister stehen. Auch bei der Polizei wird es gespeichert. Hier darf aber nur nach Erlaubnis deiner Tochter und (soweit noch nicht volljährig) der Eltern.
Ich dachte immer, dass ein Verfahren bei u14-jährigen eingestellt wird...
Da deine Tochter mit 13 Jahren noch nicht strafmündig ist, wird es auch nicht vermerkt und sie wird auch keine Nachteile haben. Trotzdem rate ich dir, als Mama mit ihr ernsthaft darüber zu sprechen und ihr klar machen, dass sie mit Unerhlichkeit und Diebstahl in ihrem Leben nicht weit kommt. Sie verbaut sich damit ihr ganzes Leben. Vielleicht bringst du sie dazu, sich beim Geschädigten zu entschuldigen und sie soll sagen, dass das nie wieder vorkommen wird. Ich hatte mal das gleiche Problem mit meinem Sohn, er war damals auch nicht älter. Er hatte sich im Lebensmitttelgeschäft ein Eis geklaut und ist erwischt worden. Ich bin zusammen mit ihn zum Geschäftsführer und er hatte sich entschuldigt. Als kleine Wiedergutmachung sollte er ein paar Tag im Geschäft mit helfen, täglich vorm Geschäft kehren. Das war ihm sehr peinlich, aber er hatte es gemacht. Später war er so beliebt bei den Verkäuferinnen, dass er kleine Aufmerksamkeiten von ihnen bekam. Und glaube mir, jetzt habe ich den erhrlichsten Sohn, den ich haben kann. Er hatte nie wieder etwas weggenommen, im Gegenteil er verschenkt lieber etwas. Dir und deiner Tochter wünsche ich alles Gute und grüße ganz herzl. bienemaus63
Deine Tochter ist noch nicht strafmündig, § 19 Strafgesetzuch (StGB), Schuldunfähigkeit des Kindes - Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Sie kann also für den Diebstahl nicht bestraft werden.
Ich vermute jetzt mal, dass Deine Tochter nur Dinge von geringem Wert geklaut hat, das wäre dann § 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen, und das wird nur auf Antrag verfolgt, also vermutlich eingestellt. Es wird auch nichts in ein Strafregister oder Führungszeugnis eingestellt, da kann ich Dich beruhigen.
Die unangenehmsten Fragen werden vermutlich eher auf Dich zukommen, z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht und ähnliches.
Anders sieht es zivilrechtlich aus, da wirst vermutlich Du für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.
Die Polizei wird die Sache zwar speichern, darf aber - außer einem Gericht gegenüber - keinerlei Auskunft darüber geben. Selbst bei der Polizei sind diese Daten extra geschützt, es kann also nicht einmal jede Polizeidienststelle darauf zugreifen.
Solange es ein Einzelfall bleibt, wird also nichts passieren. Allerdings solltest Du mal ein ernstes Wörtchen mit ihr reden und vor allem klären, warum sie das gemacht hat. Aber im Allgemeinen ist sowas 'ne vorübergehende Erscheinung, jeder hat in seiner Kindheit oder Jugend mal Mist gebaut - Du sicher auch, und ich bin da ebenfalls keine Ausnahme..
ich glaube es wird vermerkt , aber siee ist noch 12/13 also nicht unbedingt alt. Das heißt, sollte sie eine Strafe bekommen dann wird es vermerkt, wenn nicht dann nicht
LG
hoffe es stimmt ^^
Hallo juttagorfer,
wenn Deine Tochter mit 13 eine Straftat begangen hat, hat das keinerlei rechtliche Folgen für sie.
Mit 13 gilt Deine Tochter noch als Kind und als Kind kann sie:
- weder zu einer Strafe oder erzieherischen Maßnahme verurteilt werden
- noch steht die Straftat im Führungszeugnis
- noch steht die die Straftat im Erziehungsregister, den dort werden Straftaten nur von Jugendlichen erfasst, nicht jedoch von Kindern. Nachlesen kannst Du das im § 60 des Erziehungsregistergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__60.html)
Was bleibt ist, dass der Sachverhalt im polizeilichen Bearbeitungssystem bestehen bleibt. In diesem System wird jede polizeiliche Maßnahme protokolliert und das völlig unabhängig in welchen Alter sich Jemand befunden hat, gegen den sich die polizeiliche Maßnahme gerichtet hat. hat. Es muss ja irgendwo nachvollziehbar sein, welche Maßnahmen die Polizei gegen wen getroffen hat.
Diese Eintragungen sind aber nichts weiter als ein Berichtswesen. Auf diese Eintragungen hat auch nur ausschließlich die Polizei zugriff. Außenstehenden Personen bleibt der Zugriff auf diese Eintragungen verwehrt.
Schöne Grüße
TheGrow
Mit 13 Jahren ist die Tochter der Fragestellerin noch rechtlich gesehen ein Kind. Gegen Kinder wird erst gar kein Strafverfahren eingeleitet. Folglich kann das Verfahren auch nicht eingestellt werden.
Im Erziehungsregister stehen Straftaten von Kindern nicht drinnen. Was drinnen steht ist im folgenden Gesetz geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__60.html