Wird das Kapitalvermögen an die Witwenrente angerechnet?
Vor drei Monaten ist mein Ehemann gestorben. Jetzt hab ich den Rentenbescheid bekommen. Mir stehen 650,-Euro witwenrente und für zwei Kinder je 200,-Euro Halbweisenrente. Jetzt meine Frage: Im Januar bekommen wir eine Zahlung von ca. 50.000 Euro aus einer Kapitalversicherung. Wird diese Summe komplett angerechnet? Das würde ja bedeuten das ich im nächsten keine Rente kriege sonder von der einzigen Sicherheit die ich und die Kinder habe leben müßte. Kann das sein? Ich bin ziehmlich hilflos. Oder kann mir jemand raten wo ich mir Hilfe holen kann
Lieben Dank schon mal
7 Antworten
Die Rentenversicherung kann Dir das ganz genau sagen. Auf Deinem Rentenbescheid steht eine Telefonnummer. Ruf die einfach an.
Nein, die Rente hat mit der Lebensversicherung nichts zu tun!
Sie schreiben, dass Sie 650 Euro Witwenrente zu erwarten haben. Das heißt, Sie könnten noch zusätzlich Grundsicherung beantragen. Die Grundsicherung beträgt heute 658 Euro. Bis zur Auszahlung Ihrer Lebensversicherung steht Ihnen die Differenz von 8 Euro zu.
Ab Februar müssen Sie die 8 Euro Ihrem Kapitalvermögen entnehmen und selbst ausgleichen.
Erkundigen Sie sich bitte, ob man in solchen Fällen vorschreibt, wie lange Sie mit dem Vermögen auskommen müssen. Nicht, dass Sie später eine böse Überraschung erleben müssen, weil Sie sich z. B. einiges zulegt haben und das Geld in vielleicht zwei Jahren verbraucht ist.
Die Lebensversicherung wird nicht angerechnet
Nachträglich noch einmal herzliches Beileid.
Das Vermögen wird überhaupt nicht angerechnet. Nur Einkünfte aus dem Kapitalvermögen würden gegen gerechnet. Im rentenbescheid, hast du aber auch eine Berechnung, wie eigenes Einkommen gegen die Rente aufgerechnet wird. Bei 650 € Rente passiert da eigentlich gar nichts. Die beiden Halbwaisenrenten sind wieder separat zu sehen.