Wird das Geld für eine Pflegestufe beim Wohngeld mitberechnet?
4 Antworten
Per Gesetz darf das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf andere soziale Leistungen nicht angerechnet werden.
Die Ämter jedoch versuchen es jedoch immer wieder 50% des Pflegegeldes anzurechnen und beziehen sich auf die Wohngeld §§ 14
Abs. 26.
.... die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung;
Schaue hier:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/katalog_p.htm
Das wiederspricht sich mit der SGB XI Gesetzgebung. Im zweifel hilft hier der Anwalt weiter.
Erhälst du jedoch Pflegegeld aus einer privaten Pflegegeldversicherung, so darf dieses zu 50% angerechnet werden.
Es wird nicht beim ALG - 2 oder Hartz - 4 als Einkommen auf den Bedarf angerechnet,warum sollte es dann beim Wohngeld angerechnet werden ?
Das wird dann ggf.nur herangezogen,wenn das benötigte Mindesteinkommen nicht ausreichen sollte,um Anspruch auf Wohngeld zu haben,hat aber dann keinen Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes,würdest also dann nicht weniger bekommen.
Hoffe das ich mich da nicht irre ?
nein das Geld gibst du ja (theoretisch) an die Person weiter die dich pflegt.
Nein, im Gegenteil, es besteht ein Anspruch auf einen Freibetrag vom Gesamteinkommen.