Arbeitslos melden vor Schulbeginn?
Ich hätte eine Frage zum Arbeitslosengeld. Ich hab eine 3 jährige Ausbildung absolviert und arbeite seit 2 Jahren in dem Betrieb. Ab September will ich weiter auf die Schule gehen um mein Abitur nachzuholen.
Wie ich erfahren habe gibt es die Möglichkeit Arbeitslosengeld zwischen Ende der Schule und Beginn des Studiums zu erhalten, aber nur wenn man zuvor arbeitslos gemeldet war.
Die Schule Beginnt am 13. September, dass ist ein Dienstag. Ist es möglich, dass ich bis zum Freitag den 9. September arbeite und mich für Montag den 12. September arbeitslos melde, oder sollte ich nur bis zum 31. August arbeiten und mich ab 1. September bis 12. September arbeitslos melden?
Gibt es da irgendwelche Vor-/Nachteile?
5 Antworten
Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, meldest Du Dich gleichzeitig als arbeitssuchend, d.h. Du stehts dem Arbeitsmarkt sozusagen jederzeit zur Verfügung. Was Du als Schüler ja nicht bist. Mach Dein Abi auf dem Abendgymnasium, dann hast Du beides: Arbeit und Weiterbildung.
Ich hab mich dazu schon weitläufig bei der Arbeitsagentur erkundigt und es ist ohne Probleme möglich.
geh auf nummer sicher und meld dich so früh wie möglich arbeitlos. das geht auch alles nicht so schnell! das funktioniert nicht alles nach einem termin, sondern dauert. von daher ist der montag viel zu knapp!!!!
Je nachdem ob dein Betrieb dir Gehalt bezahlt für die 9 Tage die du dann noch im September arbeitest, denn dadurch würderst du dann mehr Geld bekommen als durch ALG I. ansonsten solltest du dich arbeitslos melden dann bekommst du für den 1-12 September ALG I. Außerdem musst du da du ja jetzt schon weißt wann die schule losgeht, die kündigungsfrist beachten die beträgt 4 wochen nach bekannt werden der Kündigung.
Ich werde einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da besteht keine Kündigungsfrist.
Oha, ganz so einfach ist das nicht. Arbeitslosengeld bekommt man ja erst mal nur, wenn man gekündigt wurde. hast du selbst gekündigt, bist du für 3 monate gesperrt. das arbeitsamt muss dir nun sagen, wie du unterstützt werden kannst und dich verhalten musst, wenn du die schule wieder aufnimmst. Ich hoffe du wirst hier vorher einen experten finden, der dir das genaues sagen kann, also einfach kündigen würde ich nicht, ohne mich vorher abgesichert zu haben.
Ah, jetzt habe ich dich besser verstanden. Melde dich auf jeden Fall die 12 Tage arbeitslos. Das hört sich vielleicht lächerlich an, aber das brauchst du auch für einen lückenlosen Lebenslauf und deine rentenversicherung (wirklich! auch wenn es nur 12 tage sind). Ich habe das bei mir leider auch erst zu spät bemerkt.
Mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen wie das gehandhabt wird.... sonst musst Du am Ende noch Geld zurückzahlen.
Das weiß ich, dass ich bis zum Beginn der Schule kein Arbeitslosengeld bekommen würde, wegen der Sperrfrist, aber dafür würd ich Arbeitslosengeld nach der Schule bis Beginn des Studiums bekommen. Deswegen die Frage ob ich mich die 12 Tage arbeitslos melden soll, oder nur den einen Tag.