Bafög: Darf das Bafög-Amt nach Abgabe des Leistungsnachweises fragen wann ich voraussichtlich mit meinem Studium fertig bin?
Ich habe Ende September 2020 (vor den 4 sogenannten "0-Semestern", welche nicht gezählt werden) einen Leistungsnachweis abgegeben und meine Förderungshöchstdauer wurde wegen der Corona-Pandemie bis zum September 2023 verlängert. Verlängert wurde hiermit meine Regelstudienzeit. Trotzdem bittet mich das Bafög-Amt "zeitnah" mitzuteilen, wann ich voraussichtlich mein Studium abschließe, da ich meinen Leistungsnachweis bereits im Jahr 2020 abgegeben habe. Muss ich dieser Bitte überhaupt nachgehen? Schließlich dürfte es keine Rolle spielen wann ich meinen Leistungsnachweis abgegeben habe, wenn alle Studierenden 4 "0-Semester" erhalten. Es ist ja die offizielle Regelstudienzeit, die hierdurch verlängert und nach ihr richtet sich meine Förderungshöchstdauer.
3 Antworten
Fragen darf die Behörde natürlich. Und du kannst nur sagen, dass du das nicht konkret wissen kannst.
Dürfen sie, tun sie ja auch.
Das ist eher eine Formalie und wird nicht in Stein gemeißelt. Es ist durchaus nachvollziehbar, finde ich, dass da mal nachgefragt wird. Du lebst von Geld, für das andere Menschen arbeiten gehen.
Hallo,
klar musst du das angeben. Denn auch ohne Corona-0-Semestern bekommt man ja nicht die gesamte Regelstudienzeit Bafög, sondern es wird 2 Semester vor Ende der Regelstudienzeit gefragt, ob man es noch schafft und ggf. wird die Förderung eingestellt.
Und wenn dich die Hand, die dich füttert bittet etwas "zeitnah" zu tun, solltest du es tun. Oder dich nicht wundern, wenn die Zahlungen gestoppt werden wegen fehlender Mitwirkung. Denk dran: Du willst Geld von denen, nicht andersrum.