Ist Bafög vorrangig vor Wohngeld?

5 Antworten

es stimmt, niemand kann gezwungen werden schulden zu machen. allerdings hat deine tochter vorrangig bafög zu beantragen und keinen anspruch auf wohngeld während des studiums/der ausbildung.

sie wird bafög bekommen und muss davon die kosten bestreiten die anfallen: ihre anteile für miete, strom, lebensmittel bezahlen, miete, fahrtkosten, schulkosten für die wohnung in berlin zahlen. wenn sie zusätzlich geld benötigt, wird sie sich einen job suchen müssen, wie die meisten studenten und zusätzlich einkommen generieren müssen. ihr einkommen besteht dann aus kindergeld, bafög und eigenes einkommen. vielleicht sollte sie ganz nach berlin umsiedeln und ganz in der unterkunft bleiben. dann hat sie genug zeit um zu lernen und sich auf ihr studium zu konzentrieren.

Bene16 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 15:43

Danke für die Antwort!

Da meine Tochter in diesem Semester ihre Bachelor schreibt.....wie gesagt unserem vorherigen Sachbearbeiter war die Angabe der Waisenrente genug und wir stehen erst jetzt vor dieser Aussage. Macht es keinen Sinn nach Berlin zu ziehen. Und bisher hat es ja gut geklappt. Ihre Familie ist eben hier und nicht in Berlin.

Tja, sie konnte sich immer gut auf ihr Studium konzentrieren, dazu müsste sie nicht wegziehen.

Sicher ist das eine vorrangige Leistung, die muss zwar nicht beantragt werden, würde aber bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt !

Die Waisen und Witwenrente wurde doch auch beantragt, dass sind natürlich auch vorrangige Gelder, hättet ihr die nicht beantragt, dann hätte euch die Wohngeldbehörde dazu aufgefordert.

Ein Kind was noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hat, kann auch nicht einfach auf evtl.zustehenden Unterhalt von den Eltern verzichten, nur weil das Kind sie finanziell nicht belasten möchte und beantragt dann lieber nachrangige Sozialleistungen.

Hi,

ja das stimmt. Niemand kann gezwungen werden Bafög zu beantragen. ABER: Dann wird eben Wohngeld gekürzt und man hat weniger Geld als vorher. Ob man lieber weniger Geld nimmt oder Bafög beantragt kann man frei entscheiden.

Bafög ist vor Wohngeld vorrangig. Wird das nicht beantragt, wird das Wohngeld eben gekürzt. Und wenn es beantragt wird, auch.

Lebensmittelpunkt wird da angesehen, wo man die meiste Zeit ist und seiner Haupttätigkeit nachgeht. Außer man hat am anderen Ort einen Ehepartner oder eigene Kinder.

Wer also studiert hat nur eine Haupttätigkeit. Und die ist am Studienort. Und auch beim Ummelden am Studienort wurde ein Zweitwohnsitz nicht akzeptiert (da ich ja nur eine Wohnung miete und das Kinderzimmer im Elternhaus kein Wohnsitz ist).

Ist deine Tochter gar nicht gemeldet am Studienort? Oder wurde dort der Zweitwohnsitz anerkannt? Wie weit ist es denn entfernt?

Bene16 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 12:09

Sie ist dort nicht gemeldet, weil sie ja nicht dort wohnt. Sie nutzt in der Zeit das Sofa und Wohnzimmer einer Freundin. Dafür hat diese immer einen gefüllten Kühlschrank.

Die Entfernung ist 360km.

Bene16 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 12:10
@Bene16

Ach so, die Definition Lebensmittelpunkt gab mir unser ehemaliger Wohngeldberater.

Fortuna1234  30.04.2018, 12:17
@Bene16

Also ist sie nur zu Besuch bei der Freundin von Mo-Do? Selbst ist sie kein Mieter? Die Freundin ist Hauptmieter und kommt am Wochenende in die Wohnung?

Euer alter Bearbeiter hat eben keine Fragen gestellt. Jetzt ist da eine junge motiviere Bearbeiterin, die vermutlich jetzt Fragen stellt, die man hätte schon längst fragen müssen...

Und da müsste man sich mal das Wohngeldgesetz genauer anschauen. ZB "die Wohnung, von der aus überwiegend die Arbeits- oder Ausbildungsstätte aufgesucht wird" sieht man als Lebensmittelpunkt an. Und das macht auch Sinn. Studieren ist eine Haupttätigkeit und dazu gehört noch mehr als Vorlesungen. Ich kennen niemanden, der donnerstags nach der letzten Vorlesungen sofort zu den Eltern rennt... Die Wohnsituation macht es natürlich nicht einfacher, aber generell finde ich das irgendwie nicht glaubwürdig.. Also, ich glaube dir schon, dass es so ist, aber dass das Rückfragen verursacht, verstehe ich auch.

Fortuna1234  30.04.2018, 12:25
@Fortuna1234

Deine Tochter ist eben dem Grunde nach bafögberechtigt. Wenn sie es nicht beantragt, fällt der Wohngeldzuschuss für diese Tochter weg. Denn in Bafög WÄRE ja eine Pauschale fürs Wohnen daheim mit drin. Ob das Bafögamt dann aber glaubt, dass sie zielgerichtet studiert, wenn sie gar nicht am 360km entfernten Studienort wohnt, ist dann auch die Frage.

Selbst wenn man die Diskussion über Lebensmittelpunkt und da sie da offiziell gar nicht am Studienort wohnt, wegnimmt.

BAFÖG bedeutet ja nicht ZWINGEND Schulden zu machen.

DerHans  01.05.2018, 15:20

Andererseits, was soll falsch daran sein, wenn der Staat es einem Studenten ermöglicht, zu studieren, dass dieser dann später mit seinem Guten Einkommen das zum Teil erstattet?

Ihren Lebensmittelpunkt hat sie hier und meist ist sie nur Mo bis Do gg 12:00h in Berlin.

wie kann ihr lebensmittelpunkt bei dir sein,wenn sie von 7 tagen an 4 woanders ist?

ich bin kein anwalt.

Kristall08  30.04.2018, 12:07

Diese Sicht wurde schon vor 30 Jahren von den Behörden nicht mehr akzeptiert. Damals wurde entschieden, Studenten haben ihren Hauptwohnsitz dort, wo sie studieren. Verbringen sie nicht die meiste Zeit an der Uni, studieren sie nicht richtig.

Bene16 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 11:07

Von Montagmorgen bis Donnerstagmittag sind für mich keine vier Tage. Lebensmittelpunkt bezeichnet man meines Erachtens nach den Ort, an dem man seine Familie, seinen Partner, seine Freunde, seine Konten oder 1. Wohnsitz hat.

Piktogramm  30.04.2018, 11:09
@Bene16

dann setz dich doch mit der behörde auseinander und schildere ihnen deine sicht der dinge.. ich weiss nur, wie das ein FA sieht...