Wir wollen zusammen Kündigen aber der Chef lässt uns nicht Hilfe!

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was soll er denn machen, wenn ALLE einfach nicht zur Arbeit kommen? Das BGB ist da eindeutig Schau einmal unter 622 nach, da steht unter Abs. (1)

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Das bedeutet: WEnn Du und alle anderen heute kündigen. dann sied ihr spätestens am 15.02.2015 weg!

Da kann sich der Chef auf den Kopf stellen und sonst was machen. ALLES völlig egal.

Einzige Ausnahme: In Eurem Arbeitsvertrag sind Kündigungsfristen eingetragen, die länger sind. Diese dürfen aber nicht länger sein, als die Fristen für den Arbeitgeber.

Und wenn der Betrieb KAPUTT geht, dann ist der Chef selbst schuld. Er hätte sich ja vernünftig verhalten können, dann hättet Ihr nicht kündigen müssen. Ihr könnt ja einmal erwähnen. Er sei lediglich Arbeitgeber und nicht Sklavenhalter"

Mach einen Neuen Vertrag mit einem anderen Arbeitgeber und vergiß den Choleriker.!

Viel Glück im Neuen Job

Gruß Uli

Katze2711 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 18:47

Ihn unserem Arbeitsvetrag steht keine Kündigungsfrist darum gilt die gesetzliche von vier Wochen

Gegen eine ordentlich Kündigung kann er nichts machen. Egal ob ein zweiter Mitarbeiter auch zum gleichen Zeitraum kündigen möchte. Ich rate dir, schnell einen Schriftsatz aufzusetzen. Wenn du es dir finanziell leisten kann, hättest du auch noch das Recht zum 15. Januar zu kündigen.

Gegen eine ordentliche Kündigung kann er gar nichts machen. Das ist euer gutes Recht.

Eine Kündigung wird in der Regel einseitig ausgesprochen - und kann von beiden Seiten erfolgen (also von Arbeitgeber ODER Arbeitnehmer). Die Kündigung stellt also eine einseitige Willenserklärung dar. Lasse Deinen Chef also ruhig mal toben - was will er denn dagenen tun?

Wenn Du schriftlich und fristgerecht kündigst, dann kann Dein Chef nichts dagegen tun. Am besten schickst Du die Kündigung als Einschreiben, nimm einen unabhängigen Zeugen mit, der dabei ist, wenn Du die Kündigung in den Umschlag tust und sie abschickst.

elektromeister  13.01.2015, 18:35

Zu Einschreiben gibt es umfassende Rechtsprechung. Das kannst Du Dir sparen.

Nur ein unter Zeugen Eingetüteter und eingeworfener Brief gilt als Zugestellt! Denn wer bestätigt sonst, was denn in dem Einschreibebrief war?

Einzelfahrer  13.01.2015, 19:52
@elektromeister
nimm einen unabhängigen Zeugen mit, der dabei ist, wenn Du die Kündigung in den Umschlag tust und sie abschickst.
ellaluise  14.01.2015, 08:53
@Einzelfahrer

und wenn Einschreiben, dann ein Einwurfeinschreiben.

Das anderen Einschreiben, da kann der Chef entscheiden ob und wann er es annimmt.