Wieviel wird von meinem Ausbildungsgehalt abgezogen?:)
Hallo, Ich mache im sommer eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellte und wollte fragen wieviel von meinem gehalt abgezogen wird denn so viele sagen dass das ein echt schlechter bezahlter Job ist.. Also im ersten jahr verdiene ich: 710€ 2ten:750€ und im 3ten:800€ So schlecht finde ich das nicht.. Und ich hab irgendwie gehört das man immer ende des jahres sein geld zurück verlangen kann also für das was abgezogen wurde und kriege ich eig noch kindergeld?
3 Antworten
Hi Sinemlikeag6,
als Azubine werden dir grundsätzlich ca. 20% Sozialversicherung einbehalten durch den Arb.geber! Bei der Lohnsteuer beginnt der Einbehalt ab ca. 920 € mtl. Bruttolohn!
Und ich hab irgendwie gehört das man immer ende des jahres sein geld zurück verlangen kann also für das was abgezogen wurde...
Also rückerstattet kannst du nur etwas bekommen, wenn dir auch Lohnsteuer einbehalten worden ist! Da dir aber keine Lohnsteuer einbehalten wird, erhälst du im Folgejahr auch keine Rückerstattung. ;-((
PS: Du hast in 2015 einen Steuergrundfreibetrag als Single von 8.470 € sowie als abhängig Beschäftigte zusätzlich die Werbungskostenpauschale von aktuell 1.000 €, also insgesamt mind. 9.470 € Steuerfreibetrag. Hinzu kommen noch deine Vorsorgeaufwendungen, welche sich steuermindernd auswirken!
Deshalb den Grenzbetrag von ca. 920 € für den Lohnsteuereinbehalt!
Gruß siola
Bei mir werden ca. 150 abgezogen.. kindergeld bekommst du noch :) Aber dass man das geld Ende des jahres wieder rausbekommen soll ist mir neu???
Das werden wohl nur die Beiträge zur Sozialversicherung sein, und die werden nicht erstattet.
Lohnsteuern dürften bei einer normal hohen Ausbildungsvergütung nicht anfallen. Das kannst Du aber auch aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ersehen, die Dir Dein Ausbildungsbetrieb nach Ablauf eines Jahres zuschickt oder übergibt.
Aber nicht bei einer Vergütung.
Hi Alexandra0809, der Azubine wird noch keine Lohnsteuer einbehalten, somit kann ihr auch nichts rückerstattet werden vom Finanzamt!
Wenn es die erste Ausbildung ist, bist Du noch "kindergeldfähig". Was Dir von dem Azubi-Geld (früher, Erziehungsbeihilfe genannt) überig bleibt kannst Du berechnen http://www.brutto-netto-rechner.info/gehalt/lohnrechner.php
Schon mal von einer Steuererklärung gehört?