Wieviel Urlaub steht mir als Reinigungskraft zu (450€)

5 Antworten

20 Tage. Ist gesetzlich so geregelt. Gibt da keinen Unterschied wie viel man verdient.

Hallo,

hier von der Anwaltszentrale.de:

Häufig unbekannt ist, dass Arbeitnehmer im Geringverdiener-Arbeits­ver­hältnis exakt die gleichen Urlaubsansprüche haben wie Vollzeit­ar­beits­kräfte. Mindestens steht ihnen daher der gesetzliche Mindest­ur­laubs­anspruch nach den §§ 1, 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu. Wei­ter­gehende Urlaubsansprüche können sich aus Tarifvertrag, Be­triebs­vereinbarung, Einzelarbeitsvertrag oder aber aus betrieblicher Übung bzw. aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Der Urlaub wird nach Wochen berechnet. Übt der geringfügig Beschäftigte etwa seine Tä­tigkeit nur an einem Arbeitstag pro Woche aus, hat er nach den ge­setzlichen Vorschriften, die von einem vierwöchigen Mindesturlaub aus­gehen, nur einen Anspruch auf vier Urlaubstage. So kann er - theore­tisch - vier Wochen Urlaub am Stück nehmen.

Häufig wird verkannt, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfort­zahlungsgesetz (EFZG) haben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach den gesetzlichen Vor­schriften über sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten muß. Freilich ist auch der gering­fügig beschäftigte der Arbeitnehmer ge­halten, seine Erkrankung unverzüglich anzumelden und binnen drei Tagen eine AU - Be­scheinigung (gelber Schein) dem Arbeitgeber hereinzureichen.

In diesem Zusammenhang wird häufig übersehen, dass auch Arbeitnehmer im Geringver­diener-Arbeitsverhältnis nach § 2 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn ihre Arbeit auf­grund eines gesetzlichen Feiertages ausfällt. Auch insofern dürfen sie gegenüber den Vollzeit­ be­schäftigten Kolleginnen und Kollegen nicht benachteiligt werden.

Schließlich ist zu beachten, dass die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter mit den übrigen Ar­beitnehmern des Betriebes gleich zu behandeln sind. Sie dürfen aufgrund ihrer geringfügigen Be­schäftigung nicht benachteiligt werden. Dies gilt unter anderem bei dem Erhalt von Weih­nachtsgeld, bei Sonderzuwendungen, Gratifikationen oder auch beim Urlaubsgeld. Hier ist es un­zulässig, die geringfügig beschäftigten Teilzeitkräfte ohne weitergehenden sachlichen Grund aus­zugrenzen.

Autor (ViSdP): Dr. Peter Kämereit, Daube & Kämereit, 45130 Essen

Versuch mal mit deinem Chef darüber zu sprechen und darauf hinzuweisen, aber ehrlcih gesagt, was nützt es dir, wenn er dich entläßt und sich eine andere "Ahnungslose" aussucht ?

Emmy

Americafan2011 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 11:27

Erstmal dir vielen herzlichen Dank, für die ausführliche Info. Ehrlich gesagt bringt es nichts mit ihm darüber zu reden. Ich wollte es nur für mich wissen. Dank dir. :-)

Ich arbeite seit etwas über einem Jahr als Reinigungskraft in einem Fitnessstudio. Im letzten jahr durfte ich überhaupt keinen Urlaub nehmen. Und in diesem Jahr konnte ich den einen oder anderen Tag durchsetzen. Man sagte mir, mehr als ein Tag wäre nicht möglich. Wieviele Tage am Stück kann ich denn überhaupt nehmen?

Man hat als 450 € Jobber die gleichen Rechte wie Voll- und Teilzeitkräfte. Aber es ist oft schwer diese auch durchzusetzen.

Viele Chefs sind der Meinung, das die Minijobber diese Rechte nicht haben.

Ein Unterschied kenne ich allerdings;

Bei Krankheit bekommt man zwar auch bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung aber danach gibt es kein Krankengeld.

MfG

Johnny

Arbeitsrechtlich stehen dir genauso viel Urlaubstage im Jahr zu wie bei einem Vollzeitjob, das ist bei den Arbeitgebern aber noch nicht angekommen, dass durchzusetzen ist sehr schwierig

Americafan2011 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 11:20

Schon mal vielen Dank. :-)