Wieviel Urlaub steht einem zu? Oder hängt es vom Unternehmen ab,gibt es da ein Gesetz, z.B. Architekt angestellt?
5 Antworten
Das Bundesurlubsgesetz schreibt - vereinfacht gesagt - einen Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr vor. Arbeits- und tarifvertraglich werden oft etwas hoehere Ansprueche vereinbart.
Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche stehen Dir 24 Tage zu, bei einer 5-Tage-Woche bekommst Du min. 20 Tage Urlaub im Jahr.
Die meisten Arbeitgeber geben mehr. Ich bin Architektin und hab 30 Tage Urlaub.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/mindesturlaubsanspruch
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Gesetzgeber den Mindesturlaubsanspruch der Arbeitnehmer geregelt. Nach § 3 BUrlG beträgt der Mindestanspruch 24 Werktage. Das BUrlG geht bei der Urlaubsberechnung von einer sechs-Tage-Woche aus. Wenn ein Arbeitnehmer weniger Tage arbeitet, ist der Urlaubsanspruch entsprechend ratierlich zu berechnen. Man findet dafür zahlreiche unterschiedliche Formeln, die nicht immer leicht verständlich sind. Besser zu merken ist der Grundsatz, dass einem Arbeitnehmer pro Jahr vier Wochen Mindesturlaub zustehen. Bei einer fünf-Tage-Woche besteht also ein Anspruch auf 20 Werktage Urlaub.
min 24 + AV
GG hat einen aus der DDR mit Staffelung und ist bei 32+1 Nacht.
Was meinst du genau?
GG hat einen aus der DDR mit Staffelung und ist bei 32+1 Nacht
Was heißt das genau?
Und was heißt "min 24 + AV"? 24 Kalendertage, Werktage, Arbeitstage?
Und warum kann man nicht vernünftig und verständlich in ganzen Sätzen antworten?!?
Weil es nicht notwendig ist, jeder der arbeitet sollte wissen, was ein AV ist oder er arbeitet schwarz. Oder ihm ist egal, wieviel man an Urlaub bekommt, weil es H4 eh nicht interessiert.
GG ist ein GötterGatte
DDR ist die deutsche Demokratische Republik
AV sind Arbeitsverträge
Staffelung im Bezug sind Arbeitsverträge mit Staffelung. Die werden Je nach Staffelungsabstand Geld und urlaubsmäßig erhöht, womit er bei 32 Tagen Urlaub plus einen 1 Urlaub für Nachtschicht ist.
Was deutlich macht das man Urlaub auch im Arbeitsvertrag höher setzen Kann
UND da es um URLAUB geht nicht um Arbeitstage, Werktage oder sonst was geht sondern um URLAUBS Tage. Die sind was sind min 24 +AV Logischerweise
mindestens 24 tage + (plus) das was im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Die bekommt laut Bundesurlaubsgesetz jeder Vollzeitarbeitende.
Sowas bekomm man in der Ausbildung auch beigebracht!
ein auszug aus deinem Profil
Über
14 Jahre Mitglied (auch stellvertretender Vorsitzender) in einem 9- und 7-köpfigen Betriebsrat eines Tochterunternehmens des größten europäischen Medienkonzerns - bis zum Verkauf, zu Restrukturierungen und (mit vielen Kollegen) zum freiwilligen Ausscheiden aus der Firma: also "Privatier".
Hatte keine zeit mehr was dazu zu schreiben. Musst erst schockiert feststellen das sich da jemand absichtlich dumm stellt.
Menschen gibt es. Es ist Unfassbar traurig. Wir sind hier nicht in Büro des Betriebsrates sondern in einem unverbindlichen Forum.
Was DDR und AV heißen, ist selbstverständlich klar!
Nur spielen die DDR und ihre rechtlichen Regelungen hier keine Rolle - aber vielleicht ist Dir entgangen, dass es die seit längeren Jahren nicht mehr gibt.
Staffelung des Urlaubs ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft wird.
Deine übrigen Aussagen zeigen, dass Du wenig "Ahnung" hast:
mindestens 24 tage + (plus) das was im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Es gibt kein "mindestens" mit einem "+“! Der Mindsturlaub beträgt 24 Werktage, nicht einfach nur 24 Tage! Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer z.B. 3 oder 6 Tage in der Woche arbeitet.
Die bekommt laut Bundesurlaubsgesetz jeder Vollzeitarbeitende.
Es spielt auch keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer Vollzeit oder Teilzeit arbeitet: Für seinen Anspruch kommt es alleine auf die Anzahl seiner Wochenarbeitstage an! Und da macht es dann einen großen Unterschied, ob sein Urlaubsanspruch in Werktagen oder in Arbeitstagen angegeben ist!
was ein AV ist oder er arbeitet schwarz
Was hat der Arbeitsvertrag mit Schwarzarbeit zu tun? Nichts!
Schwarzarbeit liegt vor, wenn widerrechtlich keine Steuern und Sozialabgaben vom Arbeitgeber abgeführt werden, der sich damit strafbar macht (nicht der Arbeitnehmer).
Dabei spielt es keine Rolle, ob es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt oder nur einen mündlichen oder durch Handeln entstandenen. Ein Arbeitnehmer hat immer einen Arbeitsvertrag - we auch immer er entstanden ist!
Sowas bekomm man in der Ausbildung auch beigebracht!
Dann hast Du wohl nicht "richtig" aufgepasst und tönst jetzt ein wenig zu großspurig hier rum.
Pass auf, dass Du nicht aus dem Fenster fällst, wenn Du Dich so arrogant zu weit hinauslehnst!
Dir sollte klar sein, warum ich so auf DEINE Kommentare antworte.
Da gibt's für Dich zur Sache nichts mehr zu antworten! 😊👍
Arbeitsvertrag
BUrlG
BUrlG
Was soll jemand, der keine Ahnung hat, damit anfangen?
Es ist auch keine große Mühe, "BUrlG Bundesurlaubsgesetz" zu schreiben!
Auch wenn ich es ausgeschrieben hätte, könnte der TE nichts damit anfangen. Und 5 Buchstaben bei Google eingeben hätte das gleiche Ergebnis gebracht wie wenn es ausgeschrieben worden wäre.
Und im Übrigen:
Warum kann man nicht vernünftig und verständlich in ganzen Sätzen antworten?!?
Der gesetzliche Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz BUrlG geregelt.
Das sind 24 Werktage, entsprechend einer 6-Tage-Woche; bei anderer Anzahl von Wochenarbeitstagen entsprechen anteilig.
Tarif- oder einzelvertraglich kann ein zusätzlicher Urlaub gewährt werden.
Der Urlaubsanspruch ist nciht abhängig vom Alter (außer bei Jugendlichen) oder vom Beruf.
Was heißt das denn?!?