Gastronomie Urlaubsanspruch?

5 Antworten

Es geht bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach der Anzahl der vom AN wöchentlich vereinbarten Arbeitstage. Wie viele Tage ein Betrieb geöffnet hat, spielt keine Rolle.

Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Urlaubstage, bei einer Drei-Tage-Woche sind es 12 Urlaubstage. Der AG muss dem AN nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens vier bezahlte Urlaubswochen geben. Wie viele Tage das sind, richtet sich wie schon erwähnt nach den Arbeitstagen die der AN wöchentlich vereinbart hat.

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 12:05

okay, das klingt plausibel. Also abreitet der AN 5 Tage die Woche ist dies eine 5-Tage-Woche mit 20 Urlaubstagen und im Falle von 3 Tagen eine 3-Tage-Woche mit 12 Urlaubstagen. Korrekt? 

Hexle2  19.10.2017, 12:43
@DerTypMitFragen

Korrekt. Der Mindesturlaub beträgt immer vier Wochen, egal wie viele Arbeitstage pro Woche geleistet werden.

Gibt es allerdings im Betrieb durch Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage, werden die entsprechend den Wochenarbeitstagen umgerechnet.

Wenn es  im Betrieb z.B. sechs Wochen Urlaub gibt, sind es 30 Urlaubstage bei fünf Arbeitstagen und entsprechend 18 Urlaubstage bei drei Arbeitstagen/Woche. Dann hätten alle AN sechs Wochen Urlaub

Das Urlaubsgesetz redet beim Urlaub von Wochen im Jahr, es unterscheidet aber in der Anzahl der Tage zwischen Werktage (6 pro Woche) oder Arbeitstage (pro Woche), wenn der Urlaub in Werktagen genommen werden muss, so sind pro Urlaubswoche 6 Urlaubstage zu nehmen, auch wenn man nur 5 Arbeitstage hat.

Natürlich richtet sich das nach der Anzahl der Tage, die du in der Woche arbeitest - arbeitest du (wie die Mehrheit) nur 5 Tage in der Woche, hast du auch nur einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr.

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 11:51

Also unabhängig davon, wie viele Tage der Laden auf hat? Denn im Einzelhandel hat man immer von einer 6-Tage-Woche geredet, an denen man 5 Tage arbeitet.... 

DieKatzeMitHut  19.10.2017, 11:55
@DerTypMitFragen

Ja, natürlich unabhängig davon, wie lange der Laden aufhat -  das Geschäft als solches muss im Dienstplan 6 Tage einrechnen, du arbeitest doch trotzdem nur in einer 5-Tage-Woche, wenn du nur 5 Tage arbeitest.

Jeder normale Arbeitnehmer muss an 5 Tagen arbeiten und hat zwei Ausgleichstage - an welchem Wochentag diese sind, ist irrelevant.

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 11:59
@DieKatzeMitHut

Okay, also ist der Sonntag, egal in welcher Branche immer als kein Tag gerechnet? Also gibt es nur 5 bzw. 6-Tage-Woche und keine 7-Tage-Woche? Denn wie gesagt, ist es im Einzelhandel ja oft so, dass man eine 6-Tage-Woche im Vertrag hat, aber halt 5 Tage arbeitet nur. Daher kam mein Verdacht, ob es dann nicht auch eine 7-Tage-Woche in der Gastro gibt, da ein Restaurant meist ja 7 Tage die Woche auf hat. Denn dann hätte ich es ja anders rechnen müssen.

Also Arbeitnehmer arbeitet 5 Tage = 5-Tage-Woche, 3 Tage = 3-Tage-Woche?

DieKatzeMitHut  19.10.2017, 12:05
@DerTypMitFragen

Natürlich wird der Sonntag als Tag gerechnet!

Wichtig ist aber nicht, wie das Geschäft geöffnet hat, sondern eben wie viele Tage der Arbeitnehmer arbeitet.

Die normale Wochenarbeitszeit liegt bei 5 Tagen, ob dies nun von Mittwoch bis Sonntag oder von Montag bis Freitag ist, ist prinzipiell vollkommen irrelevant.

Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten 5-Tage-Woche gilt dann 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei.

Urlaub bei Teilzeit:

https://www.blitzrechner.de/urlaub-berechnen/

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 11:55

ICH MÖCHTE WISSEN, WONACH DIE 5 TAGE SICH RICHTEN!? DIE TAGE DIE MAN ARBEITET ODER DIE TAGE AN DENEN DAS GESCHÄFT GEÖFFNET HAT??

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 12:00
@Blubblerblase

Sorry, aber wenn man sich nicht mal die Zeit nimmt um meine Frage genau zu lesen und sinnvoll zu beantworten..... da fällt einem dann auch nichts mehr ein. :D 

wilees  19.10.2017, 12:18
@DerTypMitFragen

Sorry, wenn Du nicht in der Lage bist einfache Antworten zu verstehen.

Es ist nämlich gleichgültig "wie"  Du rechnest.

Nach dem was in deinem Arbeitsvertrag steht.

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 11:51

Hier gehts um die betriebliche Seite, nicht um eine Arbeitnehmerangelegenheit.

Pucky99  19.10.2017, 11:56
@DerTypMitFragen

Die Antwort ist aber dieselbe. Im Arbeitsvertrag sind die urlaubsansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geregelt. Ebenfalls steht dort die Arbeitszeit und ob sich diese auf eine 5 oder 6 Tage-Woche bezieht.

DerTypMitFragen 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 12:02
@Pucky99

Nicht, wenn dieser Arbeitsvertrag erst erstellt wird und neu aufgesetzt wird. Dann muss man auch mal fragen um zu lernen. Schließlich schreibt sich so ein Arbeitsvertrag ja auch nicht von Luft und Liebe.

Funfroc  19.10.2017, 15:24
@DerTypMitFragen

Antwort bleibt trotzdem die gleiche.

Man kann auch eine 6-Tage-Woche im Vertrag haben und vereinbaren, dass man an 5 Tagen schon seine Stunden voll hat und somit der 6. Tag Freizeitausgleich ist.