Wieviel Steuerrückzahlung bei Krankengeldbezug - hab nur 3 Monate im Jahr gearbeitet, Rest Krankenge
Ich hab im Jahr 2008 nur 3 Monate gearbeitet, hab danach Krankengeld bezogen.
Kann Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen....es hieß früher immer, wer nur teilweise gearbeitet hat, bekommt die volle Lohnsteuer zurück.....
Stimmt das?
5 Antworten
Normalerweise müsstest du die Steuern zurückbekommen, die du in den 3 Monaten bezahlt hast. Das Krankengeld ist steuerfrei, fällt jedoch in die Progression, was für dich aber dann nicht von Bedeutung wäre.
und wie kommst Du darauf dass der Progressionsvorbehalt bei ihr nicht von Bedeutung ist?
Du bekommst, wenn dann nur die Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli zurück, die Du für die 3 Monate in denen Du gearbeitet hast, zurück erstattet. Es kommt darauf an was Du ansonsten noch abzusetzen hast, da Du krank warst kannst Du Fahrtgeld auch nur für die 3 Monate absetzen. Was Du in den anderen jahren an Steuer gezahlt hast fällt nicht in die Berechnung da jedes Jahr separat abgerechnet wird. z.B. wenn Du für die 3 Monate Arbeit 500 Euro LSt. gezahlt hast bekommst Du auch nur das zurück, dabei wird aber da Progressionsvorbehalt auch das Krankengeld zum Teil mit angerechnet, ist zwar Steuerfrei wird aber trotzdem mit ins Gehalt gerechnet.
Unter den genannten Umständen bekommst du wahrscheinlich alles zurück
da du lange Zeit keine Steuern gezahlt hast bekommst du fast nichts zurück
Wieso lange keine Steuern gezahlt?? Das bezieht sich nur auf das Jahr 2008, hab sonst immer viel verdient und versteuert...
Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. es kann durchaus sein, daß Du trotz allem noch Steuern zahlen mußt.
So oder so bist Du aber verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Lad Dir Elster runter, damit kannst Du auch gleich berechnen, wieviel es erstattet gibt.