Wieviel Personen darf ich im Wohnmobil transportieren?

9 Antworten

Zitat aus einem Schreiben des Bayer. Innenministeriums: "Die Frage, in welchen Bereichen und unter welchen Umständen Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, ist zwar - abgesehen von den besonderen Fällen des § 21 StVO - in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausdrücklich und umfassend geregelt. Aus § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO i. V. m. § 35 a Abs. 2 StVZO ergibt sich jedoch, daß, abgesehen von den genannten Fällen des § 21 StVO, Personen in Kraftfahrzeugen nur auf Sitzen befördert werden dürfen und daß diese Sitze besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Deshalb ist es nicht zulässig, Personen auf der Ladefläche eines Pkw - Kombi zu befördern (entsprechendes gilt z. B. für das manchmal zu beobachtende Befördern von Kindern auf der Hutablage eines Pkw oder für das Befördern von Personen im Kofferraum oder auf nicht zugelassenen Sitzen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen eines Wohnmobils)..."

flhpa 
Beitragsersteller
 18.05.2009, 17:57

Danke,das ist ja schon recht präzise.Wie soll ich aber nun § 35a(5) StVZO verstehen - Vorrichtungen sollen vorhanden sein - brauche aber keine Gurte ?

Benjy  19.05.2009, 08:24
@flhpa

Beckengurte sind in diesem Fall Mindestvoraussetzung.

Wenn das Wohnmobil zb 4 Sitzplätze hat, dann darfst du auch 4 Personen mitnehmen. Unabhängig davon ob diese Sitze Gurte besitzen oder nicht. Wenn es sich nach der Anzahl der Gurte Richten würde, dann dürften die meisten der noch auf der Straße sich befindlichen zb PKWs die hinten keinen Gurte besitzen weil diese einfach zu Alt sind, ja keinen Personen hinten mit nehmen! Wenn du keinen Personen Befördungsschein besitzt und oder die Klasse D, dann ist bei 9 Personen incl Fahrer sowieso schluss. Bei all dem ist natürlich die Gesamt zu Ladung zu beachten( also nicht überladen...).Nicht lachen ,aber das geht bei den meisten Werks womos recht schnell.

Nur so viel Personen, wie Gurte vorhanden sind!

Steht doch bestimmt auch irgendwo im Fahrzeugschein?

Ohne P-Schein darfst Du - so lange geeignete Sitze vorhanden sind und die Eintragungen im Fahrzeugschein es zulassen - 8 Personen transportieren.

flhpa 
Beitragsersteller
 18.05.2009, 15:13

das weiß ich,aber mit dem Leergewicht und zul.Gesamtgewicht , eine Sitzgruppe für ca.8 Pers., kann ich nicht die tatsächliche zu transportierende Personenzahl entnehmen.

flhpa 
Beitragsersteller
 18.05.2009, 15:13

das weiß ich,aber mit dem Leergewicht und zul.Gesamtgewicht , eine Sitzgruppe für ca.8 Pers., kann ich nicht die tatsächliche zu transportierende Personenzahl entnehmen.

wenn keine weiteren gurte vorhanden sind: 2

flhpa 
Beitragsersteller
 18.05.2009, 15:01

Worauf begründet sich diese Aussage ? StVO oder StVZO ?

so viele das jeder einen eigenen anschnaller hat dann z.b. wenn du 10 anschnaller hast darfst du 10 personen mitnehmen

flhpa 
Beitragsersteller
 18.05.2009, 15:08

stimmt nicht,ohne Personenbeförderungsschein darf ich nur bis zu 8 Personen befördern - StVO -